Düsseldorfer Verwaltungsgericht urteilt: Kein Abschiebeschutz für Syrer
Von Frank Christiansen
Düsseldorf - Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat in zwei Fällen grünes Licht für die Abschiebung von Syrern in ihre Heimat gegeben.
Den Rückkehrern drohten in Syrien derzeit keine relevanten Gefahren mehr, befand das Gericht in zwei Fällen (Az.: 17 L 3613/25.A und 17 L 3620/25.A).
In den Heimatregionen der beiden Männer – den Provinzen Damaskus und Latakia – sei das Ausmaß willkürlicher Gewalt nicht so hoch, dass sie einer ernsthaften Bedrohung ausgesetzt wären.
Auch eine Verelendung bei der Rückkehr sei nicht zu erwarten. Nach aktuellen Erkenntnissen und den vorhandenen Rückkehr- und Hilfsprogrammen bestehe keine allgemeine Notlage, hieß es weiter.
Die Entscheidungen sind unanfechtbar. Die beiden syrischen Asylbewerber hatten zuvor bereits in Österreich keinen Flüchtlingsschutz erhalten.
Die Entscheidungen betreffen einen 46-jährigen syrischen Koch und seinen 26-jährigen Sohn. Beide Männer sind in Deutschland nicht straffällig geworden und müssen nun mit ihrer Abschiebung rechnen.
Titelfoto: Roland Weihrauch/dpa
