Gruppenvergewaltigung in Hotel: Männer müssen jahrelang in den Knast

Von Martin Höke

Düsseldorf - Für die Gruppenvergewaltigung einer 19-Jährigen in einem Düsseldorfer Hotel sind drei Männer aus Siegen zu Haftstrafen zwischen vier und sechs Jahren verurteilt worden. Das Trio ist 28 bis 32 Jahre alt.

Das Landgericht Düsseldorf hat drei Männer wegen einer Gruppenvergewaltigung verurteilt.
Das Landgericht Düsseldorf hat drei Männer wegen einer Gruppenvergewaltigung verurteilt.  © Roberto Pfeil/dpa

Laut Gericht hatte der 29 Jahre alte Hauptangeklagte vor drei Jahren die damals 19-Jährige in einer Disco kennengelernt, sie stark betrunken gemacht und anschließend in ein nahegelegenes Hotel im Medienhafen gebracht.

Dort hatten nach Überzeugung des Gerichts alle drei Männer die durch Alkohol- und Cannabiskonsum nahezu wehrlose Frau vergewaltigt. Der 28 Jahre alte Angeklagte soll das Geschehen gefilmt haben.

Anschließend ließ das Trio die junge Frau allein im Hotelzimmer zurück, obwohl diese sich bereits erbrochen hatte und zu ersticken drohte. Das brachte dem 29-Jährigen den Vorwurf des versuchten Totschlags ein.

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Er habe den Tod der Frau billigend in Kauf genommen, so die Staatsanwältin bei der Anklageverlesung. Doch das Gericht sah keinen Tötungsvorsatz und sprach den Mann in diesem Punkt frei.

Tat durch abgehörte Telefone zufällig aufgeflogen

Die Polizei hatte nur zufällig von der Tat erfahren. (Symbolbild)
Die Polizei hatte nur zufällig von der Tat erfahren. (Symbolbild)  © Soeren Stache/dpa

Von dem Verbrechen erfuhr die Polizei nur zufällig. Die Männer hatten sich am Telefon über die Tat unterhalten. Die Telefone waren aber abgehört worden - für Ermittlungen im Bereich der Drogenkriminalität.

Direkt zum Prozessauftakt hatte das Landgericht die Öffentlichkeit "für die komplette Prozessdauer und die Schlussvorträge" ausgeschlossen.

Als Grund nannte der Richter den Schutz der Persönlichkeitsrechte des Opfers.

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Der Prozess und die Plädoyers waren aus Opferschutzgründen nicht öffentlich. Gegen den mit 28 Jahren jüngsten Angeklagten wurde unter Einrechnung einer bereits in Siegen verhängten Strafe als Gesamtstrafe die höchste Strafe verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Titelfoto: Roberto Pfeil/dpa

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