Kein Bleiberecht für Ex-Terror-Boss: Gericht bestätigt Ausweisung

Von Frank Christiansen

Düsseldorf - Er galt als Deutschland-Chef der Terrorgruppe Islamischer Staat: Der als IS-Terrorist zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilte Abu Walaa hat den Prozess gegen seine Ausweisung aus Deutschland verloren.

Abu Walaa wurde im Februar 2021 zu zehneinhalb Jahren Knast verurteilt. (Archivbild)
Abu Walaa wurde im Februar 2021 zu zehneinhalb Jahren Knast verurteilt. (Archivbild)  © Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des 41-Jährigen zurück. Er kann noch Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

Das Ausweisungsinteresse überwiege durch zwingende Gründe der nationalen Sicherheit, so die Richterin.

Eine glaubhafte Abkehr von seiner damaligen Haltung als IS-Terrorist und eine Deradikalisierung seien nicht zu erkennen.

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Somit bestehe Wiederholungsgefahr und die Belange seiner sieben Kinder müssten dahinter zurückstehen.

Termin zur Ausweisung noch unklar

Über die Rückführung entscheidet ein gesondertes Verfahren. (Symbolbild)
Über die Rückführung entscheidet ein gesondertes Verfahren. (Symbolbild)  © Julian Stratenschulte/dpa

Über seine Abschiebung muss in einem abgetrennten Verfahren entschieden werden.

Derzeit würde diese wohl an der fehlenden diplomatischen Zusage des Irak scheitern, den 41-Jährigen nicht hinzurichten.

Zudem muss noch über einen Asylfolgeantrag Abu Walaas entschieden werden, der noch bis Mai 2027 seine Strafe absitzen muss.

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Abu Walaa war Imam der Moschee des inzwischen verbotenen Vereins "Deutschsprachiger Islamkreis Hildesheim". Inzwischen befindet er sich in einem Aussteigerprogramm.

Der 41-Jährige wollte sich in der Verhandlung nicht zu seiner aktuellen Sicht auf seine Straftaten äußern.

Seine Anwältin hatte vergeblich eine Aussetzung des Verfahrens beantragt.

Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

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