Kiesgruben-Einsturz in Erftstadt: Ermittlungen gegen 29 weitere Beschuldigte

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Von Frank Christiansen

Düsseldorf/Erftstadt - Mehr als fünf Jahre nach dem Einsturz einer Kiesgrube in Erftstadt-Blessem hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen auf weitere 29 Beschuldigte ausgeweitet.

Der Einsturz der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem löste einen gewaltigen Erdrutsch aus, der mehrere Häuser zerstörte. (Archivbild)
Der Einsturz der Kiesgrube in Erftstadt-Blessem löste einen gewaltigen Erdrutsch aus, der mehrere Häuser zerstörte. (Archivbild)  © Rhein-Erft-Kreis/dpa

Das geht aus einem Bericht des NRW-Justizministeriums an den Landtag hervor. Bislang war gegen zwölf Beschuldigte ermittelt worden. In Erftstadt-Blessem hatte Starkregen im Juli 2021 einen gewaltigen Erdrutsch ausgelöst, mehrere Häuser verschwanden im Wasser. 

Ermittelt worden war bislang wegen Baugefährdung, fahrlässigen Herbeiführens einer Überschwemmung durch Unterlassen sowie Verstoßes gegen das Bergbaugesetz. Wann die strafrechtliche Aufarbeitung abgeschlossen werden kann, ist noch unklar.

Nach Auswertung des von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens habe sich ein Anfangsverdacht gegen weitere 29 Beschuldigte ergeben, heißt es in dem neuen Bericht. Derzeit gingen Stellungnahmen der Beschuldigten zu den Vorwürfen ein. 

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Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass die Kiesgrube einstürzte, weil der Hochwasserschutzwall versagt hat und zum Teil nicht mehr vorhanden war. Das Versagen der Südböschung stufen die Sachverständigen demnach als nach geotechnischem Standard vorhersehbar und vermeidbar ein. 

Gutachten enthüllt: Einsturz der Kiesgrube war vermeidbar

Das Ausmaß der Zerstörung nach dem Unwetter im Juli 2021 war gewaltig. (Archivfoto)
Das Ausmaß der Zerstörung nach dem Unwetter im Juli 2021 war gewaltig. (Archivfoto)  © David Young/dpa

Das Gutachten komme zu dem Ergebnis, dass die Kiesgrube einstürzte, weil der Hochwasserschutzwall versagt hat und zum Teil nicht mehr vorhanden war.

Das Versagen der Südböschung stufen die Sachverständigen demnach als nach geotechnischem Standard vorhersehbar und vermeidbar ein. 

Die Ermittlungen richteten sich ursprünglich gegen den Eigentümer und Verpächter des Tagebaus, fünf Beschuldigte des Betreibers, fünf Mitarbeiter der Bezirksregierung Arnsberg als zuständiger Aufsichts- und Genehmigungsbehörde sowie den Geschäftsführer eines geotechnischen Beratungsunternehmens.

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Im Laufe des Verfahrens waren mehrere Objekte durchsucht und Unterlagen sichergestellt worden.

Titelfoto: Rhein-Erft-Kreis/dpa

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