Kind sieben Jahre lang eingesperrt: Welche Strafe erwartet Mutter und Großeltern?

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Von Yuriko Wahl-Immel

Siegen - Im Prozess um ein jahrelang eingesperrtes Mädchen in Attendorn im Sauerland soll gegen die angeklagte Mutter und die Großeltern des Kindes in rund drei Wochen das Urteil verkündet werden.

Sieben Jahre lang soll die Angeklagte ihre Tochter (inzwischen 8) bei den Großeltern festgehalten und von der Außenwelt abgeschottet haben.
Sieben Jahre lang soll die Angeklagte ihre Tochter (inzwischen 8) bei den Großeltern festgehalten und von der Außenwelt abgeschottet haben.  © Bernd Thissen/dpa

Das Landgericht Siegen kündigte an, am 4. Mai sei in dem Strafverfahren mit einem Abschluss zu rechnen.

Im September 2022 war das damals achtjährige Mädchen von Polizei und Jugendamt aus dem Haus der Großeltern befreit worden. Das Kind litt unter massiven psychischen, körperlichen und sozial-emotionalen Störungen.

Die Mutter soll ihre Tochter seit dem 15. Juli 2015 - mehr als sieben Jahre lang - versteckt und komplett isoliert haben.

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Das Kind durfte das Haus der Großeltern, die das Treiben ihrer Tochter laut Anklage aktiv unterstützten, die ganze Zeit über nicht verlassen, nicht draußen spielen, nicht zum Arzt gehen, keine Kita oder Schule besuchen.

Die Mutter ist unter anderem wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten und Freiheitsberaubung angeklagt.

Staatsanwältin spricht von "böswilliger Vernachlässigung"

In diesem Haus in Attendorn (NRW) soll sich das Martyrium des Mädchens zugetragen haben.
In diesem Haus in Attendorn (NRW) soll sich das Martyrium des Mädchens zugetragen haben.  © Markus Klümper/DPA

Sie habe ihr Kind mit "böswilliger Vernachlässigung" schwer geschädigt, sagte Staatsanwältin Christina Lukas bei der Anklageverlesung Anfang Februar. Die Großeltern mütterlicherseits sind wegen Beihilfe angeklagt.

Das Mädchen war nach seiner Befreiung mehrere Monate bis Mai 2023 in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt worden und ist aktuell in ambulanter Therapie.

Die Angeklagte habe dem Vater jeden Kontakt zu seiner Tochter verweigern und das Kind "ganz für sich alleine haben" wollen, hieß es im Hinblick auf ein mutmaßliches Motiv.

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Der Prozess hatte am 7. Januar begonnen und musste nach mehreren Verzögerungen am 9. Februar neu gestartet werden.

Nach der Anklageverlesung war die Öffentlichkeit ausgeschlossen worden. Das Gericht hatte das vor allem mit einem Suizidversuch der Anklagten begründet.

Titelfoto: Bernd Thissen/dpa

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