Lehrerin lässt sich seit 15 Jahren krankschreiben: Jetzt geht es ihr an den Kragen

Von Volker Danisch

Düsseldorf - Gegen eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit über 15 Jahren krankgeschrieben ist, ist ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden.

Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet lässt sich seit 15 Jahren krankschreiben und hat seit 2009 nicht mehr unterrichtet. (Symbolfoto)
Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet lässt sich seit 15 Jahren krankschreiben und hat seit 2009 nicht mehr unterrichtet. (Symbolfoto)  © Patrick Pleul/dpa

Auch in der zuständigen Bezirksregierung Düsseldorf sei intern ein Disziplinarverfahren eröffnet worden, sagte ein Sprecher des NRW-Schulministeriums.

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Disziplinarverfahren gestartet, war aber für eine Stellungnahme zunächst nicht erreichbar. Innerhalb der Behörde betreffe das Disziplinarverfahren die zuständige Person, berichtet "Spiegel".

Der Fall der Lehrerin gelang durch einen Rechtsstreit an die Öffentlichkeit: Das Oberverwaltungsgericht NRW entschied Mitte August, dass die Lehrerin von einem Amtsarzt untersucht werden darf.

Wegen Wirecard Kohle verloren: Gericht entscheidet gegen Kleinaktionärin
Gerichtsprozesse NRW Wegen Wirecard Kohle verloren: Gericht entscheidet gegen Kleinaktionärin
Stadtfest-Killer von Solingen offenbart sein wahres Gesicht: Jetzt droht ihm die Höchststrafe
Gerichtsprozesse NRW Stadtfest-Killer von Solingen offenbart sein wahres Gesicht: Jetzt droht ihm die Höchststrafe

Damit bestätigte es die Sicht des Landes, das als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet hatte, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist.

Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert.

Seit 2009 kein Dienst - psychische Probleme attestiert

Zusätzlich kritisierte die Beamtin, dass eine psychische Untersuchung einen Eingriff in ihr Persönlichkeitsrecht darstelle. All diesen Punkten aber folgten die OVG-Richter nicht und bestätigten die Entscheidung aus der Vorinstanz.

Die Frau hat seit 2009 keinen Dienst mehr geleistet. Laut der ersten Krankschreibungen litt sie an psychischen Problemen. Anschließend ließ sie sich immer krankschreiben, ohne dass das Land eingriff.

Das sei zwar unverständlich, so das OVG, aber für die Entscheidung sei das unerheblich.

Titelfoto: Patrick Pleul/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: