Mutter wünscht sich Kaiserschnitt, doch Arzt greift zur Geburtszange: Baby stirbt

Düsseldorf - Ein Oberarzt (58) ist für den Tod eines Neugeborenen in einem Neusser Krankenhaus schuldig gesprochen worden. In Haft muss der Mediziner aber nicht.

Der kleine Junge erlitt durch den Einsatz der Geburtszange tödliche Verletzungen. (Symbolbild)
Der kleine Junge erlitt durch den Einsatz der Geburtszange tödliche Verletzungen. (Symbolbild)  © Swen Pförtner/dpa

Das Landgericht in Düsseldorf verurteilte den 58-Jährigen am Mittwoch wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Monaten Haft auf Bewährung. Außerdem muss er 5000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Die werdende Mutter hatte sich zunächst für eine Spontangeburt entschieden, unter dem Eindruck der Schmerzen dann aber um einen Kaiserschnitt gebeten.

Laut Anklage hatte der Arzt den Wunsch abgelehnt und stattdessen zur Geburtszange gegriffen. Mehrfach soll er dann mit der Zange abgerutscht sein und das Kind dabei tödlich verletzt haben.

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Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gynäkologe die Zange ohne Einwilligung der Gebärenden nicht verwenden dürfen. Ihr Einsatz sei damit rechtswidrig und strafbar gewesen.

Der Mann habe zudem den Tod des Kindes zweifellos verursacht. Andere Ursachen seien nicht zu sehen.

Mediziner auch wegen Körperverletzung an Mutter (31) schuldig gesprochen

Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Oberarzt (58) am Mittwoch zu einer Bewährungs- und Geldstrafe.
Das Landgericht Düsseldorf verurteilte den Oberarzt (58) am Mittwoch zu einer Bewährungs- und Geldstrafe.  © Rolf Vennenbernd/dpa

Der Staatsanwalt hatte ein Jahr Haft auf Bewährung gefordert. Zusätzlich sprach das Gericht den Mediziner wegen Körperverletzung der 31-jährigen Mutter des Kindes schuldig.

Der Oberarzt hatte den Einsatz der Zange als alternativlos bezeichnet. Er sei von einem heiklen Geburtsstillstand ausgegangen. In der Situation habe er die Gebärende nicht mehr ausführlich aufklären können. Der Verteidiger hatte einen Freispruch beantragt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Arzt gegen das Urteil in Revision geht, ließ der Verteidiger offen.

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Erstmeldung vom 21. Februar, 5.48 Uhr; zuletzt aktualisiert: 16.56 Uhr.

Titelfoto: Swen Pförtner/dpa

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