Nach schweren Vorwürfen der Zwangsprostitution: Landgericht spricht Loverboy-Angeklagte frei!

Düsseldorf - Im Düsseldorfer Prozess um Zwangsprostitution mit der Loverboy-Masche hat das Landgericht alle drei Angeklagten freigesprochen.

Das Landgericht Düsseldorf hat die drei Angeklagten freigesprochen.
Das Landgericht Düsseldorf hat die drei Angeklagten freigesprochen.  © Martin Gerten/dpa

Außerdem sprachen die Richter zwei von ihnen eine Entschädigung für die Untersuchungshaft zu. Angesichts der Beweislage hatten der Staatsanwalt und die Verteidiger Freispruch gefordert.

Den 30 bis 35 Jahre alten Männern aus Remscheid und Düsseldorf waren von der Staatsanwaltschaft neben Zwangsprostitution auch Zuhälterei, Vergewaltigung und Körperverletzung vorgeworfen worden. Sie hatten ihre Unschuld beteuert.

Keiner der Vorwürfe habe ihnen im Prozess zweifelsfrei nachgewiesen werden können, sagte der Vorsitzende Richter. Objektive Beweise fehlten und das Opfer habe sich in Widersprüche verstrickt.

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Die 24-Jährige war im Dezember 2018 zur Polizei gegangen und hatte das Verfahren so ins Rollen gebracht. Sie sei von dem Trio als 20-Jährige über ein einschlägiges Onlineportal Freiern angeboten worden. Die Treffen habe das Trio organisiert und den Liebeslohn kassiert.

Nichts davon habe sich beweisen lassen, betonte der Richter nun. Auch nicht die Anschuldigung, der 30-jährige Hauptangeklagte habe die Frau mit der Drohung gefügig gemacht, andernfalls ihre konservativen Eltern über ihren Job als Prostituierte zu informieren.

Titelfoto: Martin Gerten/dpa

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