Nach tödlicher Penis-Spritze: Schwester des Toten bringt Angeklagten in Schwierigkeiten

Wuppertal - Im Prozess um eine tödlich verlaufene Penis-Vergrößerung könnte die Schwester des Verstorbenen (†32) den Angeklagten (46) mit ihrer Aussage in Bedrängnis gebracht haben!

Der Angeklagte (r.) soll nach Aussage der Schwester (29) des Verstorbenen noch weiteren Patienten Injektionen verabreicht haben.
Der Angeklagte (r.) soll nach Aussage der Schwester (29) des Verstorbenen noch weiteren Patienten Injektionen verabreicht haben.  © Federico Gambarini/dpa

Der Angeklagte habe trotz Hausdurchsuchung noch lange weiteren "Patienten" Injektionen verabreicht, sagte die 29-Jährige am Freitag als Zeugin vor dem Wuppertaler Landgericht aus. Er habe sogar noch in diesem Jahr Silikon gespritzt, sagte sie.

Der 46-Jährige soll bei ihrem 32-jährigen Bruder mit Silikon-Injektionen eine tödliche Blutvergiftung ausgelöst haben. "Ich hab mir selbst im Silikon-Chat ein Profil gegeben und ihn angeschrieben", sagte sie. Dabei habe er zugegeben, dass er selbst die Penis-Vergrößerungen durchführe.

Der Angeklagte habe gegenüber ihrem Bruder auch behauptet, dass er eine medizinische Ausbildung absolviert habe und in der Pflege arbeite.

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Vor der letzten Injektion habe ihr Bruder Bedenken gehabt, die der Angeklagte aber zerstreut habe.

Angeklagter hat tödliche Injektionen bereits gestanden

Der 46-Jährige muss sich in Wuppertal vor Gericht für die folgenschweren Injektionen verantworten.
Der 46-Jährige muss sich in Wuppertal vor Gericht für die folgenschweren Injektionen verantworten.  © Oliver Berg/dpa

Der 46 Jahre alte Angeklagte hatte sich während des Prozesses zeitweise nach Spanien abgesetzt, war dann aber zurückgekehrt und hatte sich der Justiz gestellt. Seither sitzt er in Untersuchungshaft. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen wegen eines möglichen weiteren Todesfalls gegen ihn.

Dem Kellner wird im aktuellen Prozess vorgeworfen, dem 32-Jährigen zwecks Penisvergrößerung mehrere Spritzen mit Silikonöl verabreicht zu haben. Daran war dieser laut Anklage gestorben, weil das Silikonöl in die Blutbahn gelangt sei und eine Blutvergiftung verursacht habe. Die Injektionen hatte der 46-Jährige vor Gericht bereits zugegeben.

Der Mann muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoßes gegen das Heilpraktikergesetz verantworten. Er soll die Injektionen ohne Zulassung oder Befähigung vorgenommen haben.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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