Prozess um tödliche Penis-Spritzen: Angeklagter verschwunden - Polizei sucht mit Haftbefehl!

Wuppertal - Im Prozess um eine tödlich verlaufene Penis-Vergrößerung in Wuppertal ist der Angeklagte (46) verschwunden und wird nun mit Haftbefehl gesucht. Als der Prozess am Montag am Landgericht fortgesetzt werden sollte, blieb der Platz des 46-Jährigen leer.

Der 46-Jährige (r.) muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten.
Der 46-Jährige (r.) muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten.  © Federico Gambarini/dpa

Sein Verteidiger sagte, sein Mandant habe ihm gegen Mitternacht per E-Mail mitgeteilt, dass er wegen eines Magen-Darm-Infekts nicht kommen könne.

Da dem Gericht aber kein Attest vorlag, wurde die Polizei eingeschaltet. Die Arbeitgeberin des Mannes sagte den Beamten an dessen Arbeitsstelle, dieser habe sich zu einem Kurzurlaub nach Spanien abgemeldet. Daraufhin meldete sich der Nebenklageanwalt zu Wort, der die Mutter des Toten vertritt: Auch laut Instagram-Account des Angeklagten halte sich dieser sich aktuell in Spanien auf.

Daraufhin erließ das Gericht einen Haftbefehl gegen den Mann. Dem Kellner wird vorgeworfen, einem 32-Jährigen zwecks Penisvergrößerung mehrere Spritzen mit Silikonöl verabreicht zu haben. Daran war dieser laut Anklage gestorben, weil das Silikonöl in die Blutbahn gelangt sei und eine Blutvergiftung verursacht habe.

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Die Injektionen hatte der 46-Jährige vor Gericht bereits zugegeben. Der Mann muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge verantworten.

Opfer starb an inneren Blutungen, Leber- und Nierenversagen

Der Angeklagte (r.) hatte die tödlichen Injektionen bereits vor Gericht zugegeben.
Der Angeklagte (r.) hatte die tödlichen Injektionen bereits vor Gericht zugegeben.  © Federico Gambarini/dpa

Der Angeklagte betonte vor Gericht, dass er den 32-Jährigen über mögliche Risiken der Behandlungen bis hin zum möglichen Tod aufgeklärt habe. Das habe den Mann aber nicht abgeschreckt.

Insgesamt vier Injektionen in Solingen habe es gegeben, mit jeweils 100 Milliliter "zum Selbstkosten-Preis von 200 Euro", sagte der Angeklagte.

Dem 46-Jährigen wird auch ein Verstoß gegen das Heilpraktiker-Gesetz vorgeworfen. Er habe die Injektionen ohne Zulassung oder Befähigung vorgenommen, so das Gericht.

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Der 32-Jährige war im Februar 2020 gestorben. Der Mann war zuvor über Monate hinweg in verschiedenen Krankenhäusern behandelt worden.

Am Ende einer langen Leidensphase starb er schließlich an inneren Blutungen sowie Leber- und Nierenversagen, so die Anklage.

Titelfoto: Federico Gambarini/dpa

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