Nächste Wende im Prozess um tödliche Penis-Spritzen: Gab es einen zweiten Todesfall?

Wuppertal - Gegen den Angeklagten (46) im Prozess um eine tödlich verlaufene Penis-Vergrößerung sind laut der Wuppertaler Staatsanwaltschaft neue Ermittlungen eingeleitet worden!

Der Angeklagte (46, r.) hatte die Injektionen bereits vor Gericht eingeräumt.
Der Angeklagte (46, r.) hatte die Injektionen bereits vor Gericht eingeräumt.  © Federico Gambarini/dpa

Das gaben die Ermittler am Dienstag bekannt. Hintergrund ist demnach die Aussage des ehemaligen Lebensgefährten des Angeklagten, wonach der derzeit am Wuppertaler Landgericht verhandelte Todesfall nicht der einzige sei und es noch einen weiteren gegeben habe.

Der 46-jährige Angeklagte hatte sich während des Prozesses zeitweise nach Spanien abgesetzt, war dann aber zurückgekehrt und hatte sich der Justiz gestellt. Seither ist er in Untersuchungshaft.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft kündigte an, dass sich der Vorwurf gegen den Angeklagten im Fall eines zweiten Todesopfers deutlich verschärfen könnte.

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Sollte der 46-Jährige trotz tödlich verlaufener Injektion weiter derartige Eingriffe vorgenommen haben, komme auch der Tatvorwurf des Totschlags oder sogar des Mordes in Betracht!

Angeklagter soll tödliche Injektionen ohne Zulassung vorgenommen haben

Der Angeklagte (46) soll die Injektionen ohne Zulassung oder Befähigung durchgeführt haben. (Symbolbild)
Der Angeklagte (46) soll die Injektionen ohne Zulassung oder Befähigung durchgeführt haben. (Symbolbild)  © Kay Nietfeld/dpa

Dem Kellner wird im aktuellen Prozess vorgeworfen, einem 32-Jährigen zwecks Penisvergrößerung mehrere Spritzen mit Silikonöl verabreicht zu haben. Daran war dieser laut Anklage gestorben, weil das Silikonöl in die Blutbahn gelangt sei und eine Blutvergiftung verursacht habe.

Die Injektionen hatte der 46-Jährige vor Gericht bereits zugegeben. Der Mann muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge und Verstoßes gegen das Heilpraktiker-Gesetz verantworten.

Er soll die Injektionen ohne Zulassung oder Befähigung vorgenommen haben.

Titelfoto: Bildmontage: Federico Gambarini/dpa, Kay Nietfeld/dpa

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