Paar schloss sich 2015 Terror-Gruppe an und kam zurück: Das ist ihr Urteil!

Aachen - Das Oberlandesgericht Aachen hat am Mittwoch zwei Syrien-Rückkehrer aus Alsdorf (bei Aachen) zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Das Duo habe den IS nach kurzer Zeit auf eigenen Antrieb wieder verlassen.
Das Duo habe den IS nach kurzer Zeit auf eigenen Antrieb wieder verlassen.  © David Young/dpa

Ein 29-Jähriger wurde zu einem Jahr und acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung, seine 28-jährige Frau zu einem Jahr Jugendstrafe, ebenfalls auf Bewährung, verurteilt, wie eine Gerichtssprecherin in Düsseldorf mitteilte.

Beide wurden wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung Islamischer Staat schuldig gesprochen.

Sie hätten im März 2015 Deutschland verlassen, um sich in Syrien der Terrorgruppe anzuschließen. Strafmildernd berücksichtigte das Gericht, dass beide Angeklagte den IS angesichts der Zustände vor Ort bereits nach kurzer Zeit aus eigenem Antrieb wieder verlassen hätten.

Kein Schleier im Unterricht: NRW-Gericht hat entschieden
Gerichtsprozesse NRW Kein Schleier im Unterricht: NRW-Gericht hat entschieden

Zulasten der Angeklagten sei dagegen ins Gewicht gefallen, dass diese sich zielgerichtet einer der gefährlichsten und brutalsten Terrororganisationen weltweit angeschlossen hätten.

Paar lebt gemeinsam mit drei Kindern in Deutschland

Das Paar hatte die Vorwürfe weitgehend eingeräumt. Ihre gemeinsame Beziehung sei von ihren Familien nicht akzeptiert worden und sie hätten in Deutschland keine Wohnung bekommen, hatte die im Rheinland aufgewachsene Deutsch-Serbin ausgesagt. "Ideologisch hatten wir mit dem IS nichts zu tun. Ich bin ein unpolitischer Mensch. Heute ärgere ich mich, wie dumm und naiv ich war."

"Ich hatte zweimal eine Waffe in der Hand, habe aber keinen Schuss abgegeben und auch keine militärische Ausbildung bekommen", hatte der 29-Jährige ausgesagt.

"Wir haben erkannt, dass unsere Pläne naiv waren." Inzwischen lebt das Paar wieder in Deutschland und hat drei Kinder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Titelfoto: David Young/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: