BGH urteilt: Insta-Beauty-Docs dürfen keine Vorher-Nachher-Bilder mehr posten
Recklinghausen/Karlsruhe - Im Internet sind sie Stars, im echten Leben jetzt eingebremst: Die Beauty-Docs "Dr. Rick & Dr. Nick" dürfen künftig keine Vorher-Nachher-Bilder mehr posten, um für ihre Hyaluron-Behandlungen zu werben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Alles in Kürze
- BGH verbietet Vorher-Nachher-Bilder für Schönheitsbehandlungen
- Urteil gegen Dr. Rick & Dr. Nick und Aesthetify
- Werbung mit Vergleich-Fotos für Hyaluron-Behandlungen verboten
- Beauty-Praxen deutschlandweit betroffen
- BGH entscheidet, dass Eingriffe als operative plastisch-chirurgische Eingriffe gelten

Allem voran ging ein Verfahren der Verbraucherzentrale NRW gegen das Unternehmen Aesthetify und die beiden bekannten Influencer.
Dabei wurde geklärt, ob man für Schönheitsbehandlungen mit Hyaluron - also ohne medizinische Notwendigkeit - mit Vergleich-Fotos online werben darf.
Nun erteilte das höchste deutsche Zivilgericht mit Sitz in Karlsruhe in ihrem Urteil am Donnerstag ein klares Nein.
Der Grund: Auch wenn bei den Eingriffen kein Skalpell, sondern nur eine Spritze zum Einsatz kommt, zählen sie rechtlich als "operative plastisch-chirurgische Eingriffe". Und für die ist Werbung mit Vorher-Nachher-Fotos laut dem Heilmittelwerbegesetz verboten.
Urteil gilt für Beauty-Praxen deutschlandweit

Das Unternehmen Aesthetify hat seinen Hauptsitz in Recklinghausen, ist aber deutschlandweit an mehreren Standorten wie Düsseldorf und Berlin vertreten.
Dort bieten die beiden Männer Henrik Heüveldop und Dominik Bettray, bekannt als Dr. Rick und Dr. Nick, Beauty-Behandlungen wie Lippenaufspritzen oder Nasenkorrektur mit Hyaluron an.
Auf Instagram und TikTok haben sie damit eine echte Marke aufgebaut: über 190.000 Follower, stylische Praxisvideos, vorher schmale Lippen und nachher voller Kussmund. Genau dieses Werbe-Vorgehen sorgte schon vor dem Verfahren für gespaltene Meinungen im Netz.
Vor Gericht hatten die Beauty-Docs noch versucht, sich herauszureden: Ihre Behandlungen seien risikoarm und mit einem Piercing vergleichbar. Doch der BGH winkte ab: Das sei kein legitimes Argument und schon gar keine Rechtfertigung fürs Werben mit idealisierten Bildern.
Klar ist jetzt: Auf Insta darf weiter gepostet werden, aber nicht, wenn es der Werbung für medizinisch nicht notwendige Eingriffe dient. Ein Urteil, das nun auch für alle Beauty-Praxen in ganz Deutschland gilt.
Titelfoto: Federico Gambarini/dpa