Von Yuriko Wahl-Immel, Maurice Hossinger
Kleve - Ein Fake-Sanitäter - der ohne die erforderliche Qualifikation bei zahlreichen Einsätzen tätig gewesen ist - hat gegen seine Verurteilung zu zehn Jahren Freiheitsstrafe Revision eingelegt.
Das Landgericht Kleve hatte den Mann am 23. Juli zunächst wegen Totschlags, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Urkundenfälschung verurteilt.
Der 30-Jährige hatte sich laut Urteil mit gefälschten Dokumenten immer wieder Einsätze als Rettungssanitäter und Notfallsanitäter erschlichen.
Ein Fall endete 2025 tödlich für einen Patienten. Die schwerwiegenden Fehlhandlungen des Angeklagten hätten den Tod dieses Mannes im August 2025 in Kamp-Lintfort herbeigeführt, hatte der Vorsitzende Richter betont.
Er sprach von einer "gemeingefährlichen Hochstapelei" und "einer Art Größenwahn". Die Verurteilung sei "haarscharf am Mord vorbei" erfolgt.
Das Urteil sei nicht rechtskräftig, der Angeklagte habe beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision eingelegt, sagte nun ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage. Der BGH müsse entscheiden, ob er die Revision annehme oder abweise.
Die Verteidigung des 30-Jährigen habe die Revision aus formellen und materiellen - also inhaltlichen - Gründen eingelegt, schilderte der Sprecher in Kleve.