Polizeianwärter befürwortet Prügel gegen behindertes Kind - doch nicht nur das!

Düsseldorf - Für den Dienst absolut ungeeignet: Mit menschenverachtenden Äußerungen in einer Chatgruppe hat sich ein Polizeianwärter in Duisburg beruflich ins Abseits befördert!

Der Polizeianwärter aus Duisburg hatte sich frauen-, behinderten- und fremdenfeindlich geäußert. (Symbolbild)
Der Polizeianwärter aus Duisburg hatte sich frauen-, behinderten- und fremdenfeindlich geäußert. (Symbolbild)  © picture alliance / Bernd Thissen/dpa

Das Duisburger Polizeipräsidium habe den Mann zu Recht nicht ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen, befand das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Dienstag und lehnte eine Klage des Anwärters auf Übernahme ab.

Der habe sich in Chatgruppen rassistisch, frauen- und behindertenfeindlich geäußert und sogar die Anwendung von Gewalt gegen ein behindertes Kind befürwortet!

Es bestünden erhebliche Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeidienst, bestätigte das Gericht die Entscheidung des Dienstherrn.

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Polizisten seien zum Schutz der Menschenwürde verpflichtet. Mit diesen Anforderungen sei das Verhalten des Klägers unvereinbar.

Polizeianwärter versuchte Äußerungen zu bagatellisieren

Laut dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe das Duisburger Polizeipräsidium den Anwärter zu Recht nicht ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.
Laut dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht habe das Duisburger Polizeipräsidium den Anwärter zu Recht nicht ins Beamtenverhältnis auf Probe übernommen.  © Roland Weihrauch/dpa

Die Verbreitung von Bildern, die Frauen verächtlich machen und das Verprügeln eines behinderten Kindes gutheißen, dokumentierten vielmehr eine "tiefgreifende Charakterschwäche", die ihn für den Polizeidienst disqualifiziere - zumal er seine Äußerungen nach wie vor zu bagatellisieren versucht habe.

Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht in Münster möglich.

Titelfoto: picture alliance / Bernd Thissen/dpa

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