Rechtsanwältin beleidigt Rettungskräfte als "Scheiß Ausländer" und "kleinen Pisser"

Von Martin Höke

Düsseldorf - Wegen Beleidigung von Rettungskräften und Polizisten hat sich eine Rechtsanwältin (36) in Düsseldorf vor Gericht verantworten müssen. Laut Anklage hatte die 36-jährige Juristin einen Sanitäter als "Scheiß Ausländer" beleidigt und einen Polizisten als "kleinen Pisser" beschimpft.

Die Juristin wurde gegenüber den Rettungskräften hochgradig ausfallend - und zeigte sich auch vor Gericht wenig einsichtig. (Symbolbild)
Die Juristin wurde gegenüber den Rettungskräften hochgradig ausfallend - und zeigte sich auch vor Gericht wenig einsichtig. (Symbolbild)  © Hannes P Albert/dpa

Gegen einen Strafbefehl in Höhe von 6000 Euro hatte sie Einspruch eingelegt, weswegen es zum Prozess kam.

Zweimal war die 36-Jährige der Verhandlung ferngeblieben, beim dritten Mal erschien sie zwar am Donnerstag am Amtsgericht, weigerte sich aber, Auskunft über ihre Einkommensverhältnisse zu geben. Einen Grund dafür nannte sie nicht.

Gleichwohl sei der einkommensabhängige Strafbefehl zu hoch angesetzt, behauptete sie. "Dann müssen wir also eine Kontoauskunft über die Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) einholen", sagte die Richterin und vertagte das Verfahren.

Intercity fährt zwei Gleisarbeiter tot: Angeklagter freigesprochen
Gerichtsprozesse NRW Intercity fährt zwei Gleisarbeiter tot: Angeklagter freigesprochen
Mit mehr als 30 Hieben: 20-Jähriger in eigener Wohnung totgestochen
Gerichtsprozesse NRW Mit mehr als 30 Hieben: 20-Jähriger in eigener Wohnung totgestochen

Die Juristin war im Januar 2023 gegen Mitternacht in einer U-Bahnstation aufgefallen.

Richterin wird im Prozess deutlich: Anwältin hatte "alles vollgekotzt"

Die Richterin fand im Prozess in Düsseldorf deutliche Worte gegenüber der angeklagten Rechtsanwältin (36). (Archivbild)
Die Richterin fand im Prozess in Düsseldorf deutliche Worte gegenüber der angeklagten Rechtsanwältin (36). (Archivbild)  © Marius Becker/dpa

Laut Anklage war sie erheblich angetrunken. Die Richterin wurde deutlich: "Sie hatten alles vollgekotzt." Ein Atem-Alkoholtest hatte bei der Frau später einen Wert von 1,4 Promille ergeben.

Im Gerichtssaal erklärte die Anwältin, sie könne sich an nichts mehr erinnern. In Richtung der Rettungssanitäter, die als Zeugen erschienen waren, darunter auch ein Schwarzer, sagte sie: "Die können sich als Deutsche doch nicht von dem Ausdruck 'Scheiß-Ausländer' beleidigt fühlen."

"Doch", entgegnete die Richterin, "das geht - vor allem mit dem Zusatz 'Verpiss Dich'".

Titelfoto: Hannes P Albert/dpa

Mehr zum Thema Gerichtsprozesse NRW: