Stadtfest-Killer trotz IQ von 71 voll schuldfähig? Gutachten sorgt für Klarheit

Von Frank Christiansen

Düsseldorf - Der geständige Messer-Attentäter von Solingen ist nach Ansicht des psychiatrischen Gutachters zwar unterdurchschnittlich intelligent mit einem IQ von 71, aber dennoch voll schuldfähig.

Solingen-Attentäter Issa al H. ist laut Gutachten eines Psychiaters voll schuldfähig.  © Federico Gambarini/dpa

In Syrien, wo er aufgewachsen sei, liege er damit im unteren Normbereich, sagte Professor Johannes Fuß in der Verhandlung. Es gebe keine Anzeichen für eine psychische Störung wie etwa eine Psychose. Sein Verhalten während der Tat sei zielgerichtet, orientiert und planvoll gewesen.

Zudem bescheinigte Fuß dem nicht vorbestraften Angeklagten eine hohe Rückfallgefahr. Zum eigentlich mittleren Rückfallrisiko des Syrers kommen seine Radikalisierung, seine Empathielosigkeit und seine Faszination für Gewalt.

Allerdings seien die von ihm angewandten Methoden nicht für Menschen mit Fluchterfahrung entwickelt worden und stünden somit unter einem gewissen Vorbehalt, so Fuß. Zudem könne er heute nicht sagen, wie hoch das Rückfallrisiko nach einer langen Haftzeit bei etwaiger Deradikalisierung sei.

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Ihm gegenüber habe Issa al H. versucht, die Schuld seinem anonymen Chat-Partner anzulasten und sich selbst als gehirngewaschen und von ihm ferngesteuert zu beschreiben.

Andererseits habe er sich aktiv darum bemüht, dass die Terrormiliz Islamischer Staat die Tat für sich beanspruchen konnte.

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Gericht erteilt Hinweis auf Sicherungsverwahrung

Dem 27-Jährigen werden dreifacher Mord und versuchter Mord in zehn Fällen vorgeworfen.  © Federico Gambarini/dpa

"Ihm scheint es nicht darum zu gehen, ein möglichst religionsgefälliges Leben zu führen", sagte Fuß. Er rauche, bete kaum, konsumiere Pornografie und sei religiös ungebildet.

Er habe ihm gegenüber freimütig bekundet, in der Schule "eine Niete" gewesen zu sein. Zudem könne er nicht gut rechnen und habe es nicht geschafft, eine Fremdsprache zu erlernen.

Das Gericht erteilte nach der Vorstellung des Gutachtens den rechtlichen Hinweis, dass die Verhängung der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.

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Am kommenden Verhandlungstag soll die Beweisaufnahme beendet werden und die Plädoyers sollen starten. Mit dem Urteil sei in der kommenden Woche zu rechnen.

Der Angeklagte hat gestanden, mit einem Messer auf dem Solinger Stadtfest am 23. August 2024 auf Besucher eingestochen zu haben. Durch Stiche in den Hals starben drei Besucher, weitere wurden schwer verletzt.

Issa al H. soll IS-Terrorist sein

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Syrer Issa al H. (27) dreifachen Mord und zehnfachen versuchten Mord vor. Zudem soll er IS-Terrorist sein.

Die Terrororganisation Islamischer Staat hatte den Messeranschlag für sich reklamiert. Der 27-Jährige hatte gestanden, den Anschlag begangen zu haben, zum Vorwurf der IS-Mitgliedschaft aber geschwiegen.

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