Service der besonderen Art: Vater und Sohn vermieten 600-PS-Geschoss an Automatensprenger

Von Martin Höke

Düsseldorf - Im Prozess um einen Mietwagen-Service der besonderen Art ist ein Autovermieter (46) aus dem münsterländischen Gronau zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Sein Sohn (23) erhielt eine Verwarnung nach dem Jugendstrafrecht.

Im Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf legten die angeklagten Autovermieter (l. und 2.v.r) Geständnisse ab.
Im Prozess vor dem Landgericht Düsseldorf legten die angeklagten Autovermieter (l. und 2.v.r) Geständnisse ab.  © Martin Höke/dpa

Das Landgericht Düsseldorf sah es als erwiesen an, dass beide einen 600 PS starken Wagen bewusst an Geldautomatensprenger vermietet hatten. Damit hätten Vater und Sohn Beihilfe zu 15 vollendeten und fünf versuchten Sprengungen von Geldautomaten geleistet.

Zu den Tatorten gehörten Meerbusch, Viersen, Dormagen und Gelsenkirchen. Insgesamt sollen die Geldautomatensprenger mit dem Wagen der Gronauer zwischen Mai und November 2021 knapp 880.000 Euro Bargeld erbeutet und Schäden an Gebäuden und Inventar in Höhe von über 1,7 Millionen Euro verursacht haben.

Die Strafkammer hielt den beiden nicht vorbestraften Angeklagten deren Geständnisse zugute. Der 46-jährige Vater kam mit einer 22-monatigen Bewährungsstrafe davon. Davon gelten "wegen der rechtsstaatswidrigen überlangen Verfahrensdauer zwei Monate als verbüßt", sagte der Vorsitzende Richter.

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Gegen den mitangeklagten 23-jährigen Sohn, der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre alt und damit Heranwachsender war, wurde ein vierwöchiger Dauerarrest verhängt, der wegen der zweimonatigen Untersuchungshaft aber bereits als verbüßt gilt.

Vor dem Landgericht Düsseldorf wurde der Vater (46) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sein Sohn (23) erhielt eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht. (Archivbild)
Vor dem Landgericht Düsseldorf wurde der Vater (46) zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Sein Sohn (23) erhielt eine Verwarnung nach Jugendstrafrecht. (Archivbild)  © Roberto Pfeil/dpa

Richter betont: "Sie haben Glück, dass bei den Taten niemand verletzt wurde"

"Sie haben Glück, dass bei den Taten nur hoher Sachschaden entstand, aber niemand wie in anderen Fällen verletzt wurde", betonte der Richter. "Wenn dabei was passiert wäre, dann säßen sie jetzt im Gefängnis."

Vater und Sohn sollen für den Verleih ihres über 300 Stundenkilometer schnellen Mercedes 28.000 Euro an Fahrzeugmiete kassiert haben. Die Summe wurde als Tatertrag eingezogen.

Die beiden Autovermieter waren vor vier Jahren ins Visier der Polizei geraten, weil der hochmotorisierte Wagen auffällig häufig in der Nähe von Geldautomatensprengungen auftauchte. Vater und Sohn wurden daraufhin überwacht und ihre Telefone abgehört.

Titelfoto: Bildmontage: Martin Höke/dpa

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