Wegen Wirecard Kohle verloren: Gericht entscheidet gegen Kleinaktionärin
Von Frank Christiansen
Düsseldorf - Trotz Klage keine Kohle! Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Prozess um Schadensersatz der BaFin ein hartes Urteil gefällt.
Alles in Kürze
- Oberlandesgericht Düsseldorf weist Berufung zurück
- Kein Schadenersatz für Wirecard-Aktionärin
- BaFin sah kein Fehlverhalten
- Klägerin erlitt Verluste durch Insolvenz
- Gericht sieht keinen Zusammenhang zwischen BaFin-Handeln und Schaden

Die Bundesfinanzaufsicht muss einer Wirecard-Aktionärin aus Krefeld demnach keinen Schadenersatz zahlen.
Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit die Berufung der Kleinaktionärin gegen ein Urteil des Landgerichts Krefeld zurückgewiesen.
Die Klägerin hatte durch die Insolvenz von Wirecard erhebliche Verluste erlitten.
Sie warf der BaFin vor, durch ein Leerverkaufsverbot und eine Strafanzeige gegen Journalisten der "Financial Times" den Eindruck erweckt zu haben, die Berichte über Unregelmäßigkeiten bei Wirecard seien unglaubwürdig. Unter diesem Eindruck habe sie weitere Aktien erworben.

Das Gericht sah keine schuldhafte Amtspflichtverletzung der BaFin und auch keinen Zusammenhang zwischen dem Handeln der Behörde und dem entstandenen Schaden. Das Leerverkaufsverbot sei angesichts früherer Attacken und einer möglichen weiteren Attacke vertretbar gewesen, hieß es.
Auch die Strafanzeige sei rechtmäßig erfolgt. Die Behörde sei bei Vorliegen eines entsprechenden Verdachts dazu sogar verpflichtet gewesen.
Titelfoto: Bildmontage: Boris Roessler/dpa, Peter Kneffel/dpa