Tochter Emily stirbt an Unterzuckerung in London: Papa schmettert Vergleich ab
Von Frank Christiansen
Düsseldorf - Fast sieben Jahre nach dem Tod der 13-jährigen Emily auf einer Klassenfahrt in London hat ihr Vater ein Recht auf Schmerzensgeld.
Das hat das Düsseldorfer Landgericht inzwischen deutlich gemacht. Die Richter schlugen 25.000 Euro Schmerzensgeld als Vergleich vor.
Den Vorschlag lehnte Kay Schierwagen jedoch ab. Nun muss ein psychiatrisches Gutachten erstellt werden.
Emilys Vater fordert vom Land Nordrhein-Westfalen Schmerzensgeld in Höhe von 125.000 Euro. Er sei seit einem Jahr arbeitsunfähig, leide an schweren Depressionen und einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Seit der Bundesgerichtshof in der Sache entschieden habe, sei ihm erst richtig bewusst geworden, was passiert sei.
Emily war im Juni 2019 in London gestorben. Zwei Lehrerinnen waren wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig schuldig gesprochen worden. Sie hatten laut Urteil gegen ihre Sorgfaltspflicht verstoßen, weil sie vor der Reise nicht schriftlich nach Vorerkrankungen der teilnehmenden Schüler gefragt hatten.
Hätten sie von dem Diabetes des Mädchens gewusst, hätten sie seine akute Überzuckerung in London früher erkannt, einen Notarzt gerufen und so den Tod im Juni 2019 verhindern können, hatte das Landgericht Mönchengladbach im Strafprozess argumentiert.
Titelfoto: Oliver Berg/dpa
