Trotz Psychose: Sexualstraftäter darf in die Türkei abgeschoben werden
Von Frank Christiansen
Düsseldorf - Ein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann darf trotz psychischer Erkrankung in die Türkei abgeschoben werden.
Alles in Kürze
- Sexualstraftäter darf trotz Psychose in die Türkei abgeschoben werden
- Verurteilt wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu acht Jahren Haft
- Gericht: Gefahr für öffentliche Sicherheit besteht weiterhin
- Abschiebung hängt von türkischem Passersatzpapier ab
- Beschwerde gegen den Beschluss möglich

Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Von ihm gehe weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Damit sei ein Grundinteresse der deutschen Gesellschaft berührt.
Auch nach der anstehenden Entlassung nach Verbüßung seiner Strafe müsse er eine elektronische Fußfessel tragen, so das Gericht.
Der 55-Jährige hatte sich gegen seine Abschiebung juristisch gewehrt. Nach Angaben des Gerichts wurde sein Eilantrag gegen die Stadt Moers im Wesentlichen aber abgelehnt. Der Mann war wegen des jahrelangen Missbrauchs seiner minderjährigen Stieftochter zu acht Jahren Haft verurteilt worden.
Trotz einer diagnostizierten Psychose, deren Behandlung er in Deutschland verweigert habe, sei seine Abschiebung zulässig. Er könne sich auch in der Türkei behandeln lassen.
Die tatsächliche Abschiebung hängt laut Gericht noch davon ab, ob die türkischen Behörden ein Passersatzpapier ausstellen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
Titelfoto: Julian Stratenschulte/dpa