Wegen zu guter Laune: 44-Jähriger will seinen Paketboten töten!

Düsseldorf - Wegen Bedrohung eines Paketboten hat das Landgericht Düsseldorf am Dienstag einen Mann in der Berufung zu vier Monaten Haft verurteilt.

Ein 42-jähriger Paketbote erstattete Anzeige, weil ihn ein Hausbewohner wegen seiner guten Laune mit dem Tod bedroht haben soll. (Symbolbild)
Ein 42-jähriger Paketbote erstattete Anzeige, weil ihn ein Hausbewohner wegen seiner guten Laune mit dem Tod bedroht haben soll. (Symbolbild)  © Sebastian Gollnow/dpa

Grund der Bedrohung war laut Anklage, dass der 44-jährige Düsseldorfer die gute Laune und den Gesang des Boten nicht ertragen haben soll. In erster Instanz war der Angeklagte vom Amtsgericht noch zu acht Monaten Haft verurteilt worden.

"Die vier Monate Haft sind tat- und schuldangemessen", meinte die Vorsitzende Richterin. Einen Anlass, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, sehe sie nicht.

Die Richterin verwies auf die ungünstige Sozialprognose des Angeklagten. Der gelernte Maler und Lackierer sei mehrfach auch wegen Gewaltdelikten vorbestraft, wiederholt rückfällig geworden und habe den Paketboden unter laufender Bewährung bedroht.

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Der 44-Jährige beschränkte seine Berufung zum Auftakt der Verhandlung nur noch auf das Strafmaß. Damit hat er gestanden, im September 2021 im Düsseldorfer Stadtteil Unterrath den Paketboten wegen dessen lauten Gesangs beleidigt, bespuckt und zuletzt sogar damit gedroht zu haben, ihn beim nächsten Mal abzustechen.

Ein Nachbar und Zeuge des Vorfalls sprach auf dem Gerichtsflur von lautem und aggressivem Geschrei. Der Paketbote hatte damals die Drohung ernst genommen, die Polizei verständigt und Anzeige erstattet.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Angeklagten laufen aktuell noch weitere Strafverfahren, wie seine Verteidigerin bestätigte.

Erstmeldung: 27. Februar, 5.39 Uhr; zuletzt aktualisiert: 18.07 Uhr

Titelfoto: Sebastian Gollnow/dpa

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