Ex-Abiturient verklagt Land wegen Unterrichtsausfall: So urteilt das Gericht

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Von Wolfgang Jung

Neustadt an der Weinstraße - In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit um ausgefallene Schulstunden an einem Gymnasium in Rheinland-Pfalz hat das Gericht die Klage eines ehemaligen Schülers abgewiesen.

Das Gericht hat die Klage von Elija Walk (20, r.) zwar abgewiesen, aber betont, dass der Ex-Abiturient einen politischen Diskurs angestoßen habe.
Das Gericht hat die Klage von Elija Walk (20, r.) zwar abgewiesen, aber betont, dass der Ex-Abiturient einen politischen Diskurs angestoßen habe.  © Uwe Anspach/dpa

Der 20 Jahre alte Ex-Abiturient Elija Walk wirft dem Land vor, dass während seiner Oberstufenzeit in Landau immer wieder kein regulärer Unterricht stattgefunden habe. Wegen des Ausfalls beantragte er eine Neubewertung seiner Leistungen in Deutsch, Biologie und Sport.

Das lehnte das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße ab.

"Die brennende Frage, ob der gewährte Schulunterricht ausreichend war, um einen Schüler fürs Abitur vorzubereiten, kann das Gericht aus rechtlichen Gründen nicht beantworten", teilte der Vorsitzende Richter mit.

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"Diese Frage muss im politischen Diskurs entschieden werden. Und den hat er angestoßen. Insofern war die Klage wertvoll und nicht nutzlos, weil er Öffentlichkeit erzielt hat", so der Richter weiter.

Anwalt: "Der Kampfgeist ist durchaus da"

Walks Anwalt Martin Malcherek hatte in einer Prozesspause angekündigt, im Falle einer Niederlage in die nächste Instanz ziehen zu wollen. "Der Kampfgeist ist durchaus da."

Walks Mutter hatte die Ausfälle nach eigenen Angaben über drei Jahre hinweg dokumentiert. Allein in einem Leistungskurs sei am Eduard-Spranger-Gymnasium in Landau im zweiten Halbjahr der 12. Klasse fast jede zweite Unterrichtsstunde ausgefallen.

Die Familie kam demnach auf 405 Stunden.

Schulaufsicht: "Unglückliche Häufung von Ausfall"

Elija Walks (20) Mutter hatte die Ausfälle dokumentiert. Jetzt klagt der Ex-Abiturient gegen das Land Rheinland-Pfalz.
Elija Walks (20) Mutter hatte die Ausfälle dokumentiert. Jetzt klagt der Ex-Abiturient gegen das Land Rheinland-Pfalz.  © Uwe Anspach/dpa

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte eine "unglückliche Häufung von Ausfall" eingeräumt.

Ausfälle von Lehrkräften in Leistungskursen der Oberstufe würden aber in der Regel von fest angestellten Lehrkräften vertreten. Einen Nachteil bei der Abiturprüfung sieht die Behörde nicht belegt.

Walk bestand im Frühjahr 2025 sein Abitur mit der Note 2,1. Er studiert mittlerweile Sozial- und Kommunikationswissenschaften in Landau.

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Nach eigenen Angaben geht es ihm mit seiner Klage über seine eigenen Leistungen hinaus um die Bildungschancen jüngerer Schülerinnen und Schüler.

Erstmeldung vom 30. Oktober um 7.30 Uhr, Update um 14.15 Uhr.

Titelfoto: Uwe Anspach/dpa

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