Anklage und Verteidigung im Polizistenmord-Prozess in Kusel gehen aufeinander los

Kaiserslautern/Kusel - Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in der Pfalz haben neue Beweisanträge der Verteidigung zu einem heftigen Wortgefecht geführt.

Der Hauptangeklagte (r.) sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser. Die Verteidigung forderte jetzt ein psychologisches Gutachten des Mannes und seines mutmaßlichen Komplizen.
Der Hauptangeklagte (r.) sitzt im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser. Die Verteidigung forderte jetzt ein psychologisches Gutachten des Mannes und seines mutmaßlichen Komplizen.  © Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa

Die Anwälte des Hauptangeklagten beantragten am Montag im Landgericht Kaiserslautern unter anderem ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten, weil die beiden Angeklagten sich gegenseitig die Schuld am Tod der erschossenen Frau geben.

Oberstaatsanwalt Stefan Orthen kritisierte die Anträge scharf. Er warf der Verteidigung des Hauptangeklagten vor, das Verfahren in die Länge ziehen zu wollen. "Das ist doch kein Kasperletheater hier. Es ist jetzt wirklich Schluss mit diesem Quatsch", meinte er.

Die Verteidigung nannte den Vorwurf des Oberstaatsanwalts "dreist". Der Vorsitzende Richter Raphael Mall wies die Anträge nach fast dreistündiger Beratungspause zurück. Das Gutachten sei nicht nötig, da das Gericht selbst über die nötige Expertise verfüge, sagte er.

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Am Mittag wurde ein psychiatrisches Gutachten vorgelegt, dem zufolge der Hauptangeklagte uneingeschränkt schuldfähig ist.

Der Experte sprach sich gegen eine mögliche Sicherungsverwahrung für den 39-Jährigen aus, bei der Straftäter auch nach Verbüßen ihrer eigentlichen Strafe in Haft bleiben.

Oberstaatsanwalt Stefan Orthen warf der Verteidigung vor, das Verfahren absichtlich in Länge ziehen zu wollen.
Oberstaatsanwalt Stefan Orthen warf der Verteidigung vor, das Verfahren absichtlich in Länge ziehen zu wollen.  © Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa

Wer hat die 24 Jahre alte Polizistin erschossen?

Der 39 Jahre alte Hauptangeklagte soll Ende Januar 2022 eine Polizistin (†24) und ihren Kollegen (†29) bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Kreisstraße erschossen haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann Jagdwilderei vertuschen wollte.

Der 33 Jahre alte Nebenangeklagte soll bei der Tat dabei gewesen sein, aber nicht geschossen haben. Er soll beim Verwischen der Spuren geholfen haben. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen.

Blumen liegen an dem Tatort, wo der Angeklagte die beiden Polizisten erschossen haben soll.
Blumen liegen an dem Tatort, wo der Angeklagte die beiden Polizisten erschossen haben soll.  © dpa/Sebastian Gollnow

Am 19. Verhandlungstag am Montag war das öffentliche Interesse erneut groß. Nahezu alle Zuschauer- und Presseplätze im Saal waren besetzt.

Das Urteil könnte am 30. November verkündet werden.

Titelfoto: Uwe Anspach/dpa-Pool/dpa

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