Zahnärztin klagt wegen Corona-Impfschaden: Jetzt muss sie zahlen!

Mainz - Nach einer Impfung gegen das Coronavirus erleidet eine Frau einen starken Hörschaden. Die Zahnärztin führt das auf den Covid-19-Wirkstoff von Astrazeneca zurück und fordert in einem Zivilprozess Schadenersatz - in der ersten Instanz ohne Erfolg.

Die Klägerin und ihr Anwalt wollen nun in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht in Koblenz gehen.
Die Klägerin und ihr Anwalt wollen nun in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht in Koblenz gehen.  © Arne Dedert/dpa

Das Landgericht Mainz hat die Klage der Frau wegen eines möglichen Corona-Impfschadens auf Schmerzensgeld abgewiesen.

Die Urteilsbegründung werde schriftlich ergehen, und die Klägerin müsse die Kosten für das Verfahren tragen, verkündete die Richterin in dem Zivilprozess am Montag in Mainz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Anwalt der Frau kündigte an, in die nächste Instanz beim Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zu gehen. Er sprach von einem "Fehlurteil". Die Klägerin von "einem Schlag ins Gesicht für alle Betroffenen".

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"Mein Impfschaden ist offiziell von der Berufsgenossenschaft anerkannt", sagte die Klägerin, die zum Zeitpunkt der Impfung mit Astrazeneca 40 Jahre alt war. Es sei nicht verständlich, weshalb das Landgericht nicht in die Beweisaufnahme gegangen sei.

Hat Astrazeneca nicht ausreichend über Nebenwirkungen informiert?

Die Klägerin hatte nach der Impfung mit dem Covid-19-Wirkstoff von Astrazeneca einen starken Hörschaden erlitten.
Die Klägerin hatte nach der Impfung mit dem Covid-19-Wirkstoff von Astrazeneca einen starken Hörschaden erlitten.  © Marcus Brandt/dpa

Ihr Anwalt verwies auf ein Verfahren vor dem OLG in Bamberg. In diesem Zivilprozess um einen mutmaßlichen Corona-Impfschaden hatte der Senat am 14. August Zweifel daran erkennen lassen, ob der Hersteller Astrazeneca ausreichend über Nebenwirkungen informiert hatte.

Die 33 Jahre alte Klägerin vor dem OLG Bamberg sei zwei Tage nach seiner Mandantin im März 2021 geimpft worden, sagte ihr Anwalt in Mainz. Er nannte das Urteil des Landgerichts einen "Bärendienst" für die Impfbereitschaft der Menschen in einer neuen Pandemie.

Die Klägerin kritisierte, die Bundesregierung habe anders als andere Länder zu lange an Astranzeneca als Impfstoff festgehalten. Sie fürchte, dass ihr Fall erst vom Europäischen Gerichtshof entschieden werde.

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Für die Sicherheit von Impfstoffen ist in Deutschland das Paul-Ehrlich-Institut zuständig. Laut diesem sind in der EU mehrere Impfstoffe gegen das Coronavirus zugelassen. Die Wirksamkeit dieser ist wissenschaftlich erwiesen.

Titelfoto: Arne Dedert/dpa

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