Bundesgericht verwirft Revision: Urteil gegen Halles Ex-OB Wiegand rechtskräftig
Von Simon Kremer
Halle (Saale) - Die Verurteilung von Halles früherem Oberbürgermeister Bernd Wiegand (68, parteilos) wegen falscher uneidlicher Aussage ist rechtskräftig.
Alles in Kürze
- Bundesgericht verwirft Revision gegen Ex-OB Wiegand
- Urteil wegen falscher Aussage ist rechtskräftig
- Wiegand zu Geldstrafe von 16.800 Euro verurteilt
- Falsche Aussagen in Zivilprozess im Oktober 2020
- Wiegand wurde 2021 suspendiert und 2024 pensioniert

Der Bundesgerichtshof habe die Revision als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Halle mit. Wiegand war im April vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe von 16.800 Euro (120 Tagessätze zu je 140 Euro) verurteilt worden.
Die Staatsanwaltschaft warf Wiegand vor, im Oktober 2020 in einem Zivilprozess falsch ausgesagt zu haben. Es ging aus ihrer Sicht um weniger als ein halbes Dutzend falsche Aussagen.
In Wiegands Aussage war es damals um Personalfragen im Zusammenhang mit einem kommunalen Unternehmen gegangen. Wiegand hielt sich für unschuldig.
Bernd Wiegand war 2021 unter anderem wegen vorgezogener Corona-Schutzimpfungen suspendiert worden.
Er und weitere Stadträte waren entgegen der festgelegten Impfreihenfolge vorzeitig geimpft worden. Zum 1. September 2024 wurde er in den Ruhestand versetzt.
Titelfoto: Hendrik Schmidt/dpa