Mord auf offener Straße: Urteil gegen Angreifer ist gefallen

Von Simon Kremer

Stendal - Das Landgericht Stendal hat einen 26 Jahre alten Mann aus dem Iran wegen Totschlags zu acht Jahren Haft verurteilt.

Der 26-jährige Angreifer muss nach dem Mord an einem 45-Jährigen für acht Jahre hinter Gittern. (Archivbild)  © Simon Kremer/dpa

Der Mann hatte im September des vergangenen Jahres in Burg (Jerichower Land) einen 45 Jahre alten Familienvater aus Syrien mit mehreren Messerstichen getötet.

Der Fall hatte Ende September für Aufsehen in Burg gesorgt. Passanten hatten an einem Samstagabend einen blutüberströmten Mann auf einem Gehweg gefunden. Trotz sofortiger Hilfe durch einen Rettungsdienst starb der Mann, der eine Schneiderei in der Stadt betrieb, noch vor Ort.

Zusammen mit mehreren anderen Männern hatte der Hauptangeklagte das Opfer verfolgt und überfallen. Hintergrund war ein Streit um Geld.

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Bei dem Angriff habe er den Tod des Mannes billigend in Kauf genommen, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Ein Gutachten hatte nach Angaben des Gerichts ergeben, dass es sich nicht um eine Tat im Affekt gehandelt hatte und dass der Angeklagte voll schuldfähig war.

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Auch vier weitere Männer waren zunächst angeklagt

Das Verfahren gegen vier Mitangeklagte wurde eingestellt. (Archivbild)  © Simon Kremer/dpa

Neben dem Hauptangeklagten Iraner waren zunächst noch vier weitere Männer angeklagt. Sie waren teils bewaffnet und mit Sturmhauben am Tatort gesehen worden. Im Laufe der Beweisaufnahme stellte sich allerdings heraus, dass sie lediglich Mitläufer waren.

Daher wurde das Verfahren gegen die zum Teil jugendlichen und heranwachsenden Mitangeklagten eingestellt. Ob es noch eine Anklage wegen Beihilfe zur Körperverletzung und Nötigung gibt, ist offen.

Beim Schlusswort entschuldigte sich der 26-jährige Mann bei der Familie des Opfers und bot ihnen auch einen Scheck über 5000 Euro an.

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"Ich kann nicht wiedergutmachen, was ich getan habe. Ich bin verantwortlich, da gibt es keine Ausreden." Ein Bruder des getöteten Syrers, der als Nebenkläger mit im Gerichtssaal saß, nahm das Geld nicht an.

Richterin berücksichtigt, dass sich der Mann gestellt hatte

Beim Strafmaß hatte die Richterin berücksichtigt, dass der Mann nicht vorbestraft gewesen sei, sich der Polizei freiwillig gestellt habe und auch von Anfang an geständig gewesen sei. "Es ist fraglich, ob die Tat hätte aufgeklärt werden können, wenn er sich nicht selbst gestellt hätte", sagte die Richterin. Der Angeklagte hatte bereits im April ein Geständnis abgelegt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte auf eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung plädiert. Sie hob dabei auf die günstige Sozialprognose des Angeklagten ab.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist innerhalb einer Woche eine Revision beim Bundesgerichtshof möglich.

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