Nach rassistischem "Pack"-Tweet: Freispruch für CDU-Mann aufgehoben

Von Dörthe Hein

Naumburg - Der Rechtsstreit um einen Post des CDU-Landtagsabgeordneten Detlef Gürth (63) geht weiter: Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg hob jetzt ein Urteil des Amtsgerichts Aschersleben auf, mit dem Gürth im März vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden war.

Der Gerichtsprozess um Landtagsabgeordneten Detlef Gürth (63, CDU) geht weiter.
Der Gerichtsprozess um Landtagsabgeordneten Detlef Gürth (63, CDU) geht weiter.  © Christopher Kissmann/dpa

Das Verfahren muss von einer anderen Abteilung des Amtsgerichts erneut verhandelt und entschieden werden, teilte ein Gerichtssprecher in Naumburg mit. Eine Revision der Staatsanwaltschaft hatte somit Erfolg.

Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Richterin am Amtsgericht Aschersleben hatte den Post in der mündlichen Urteilsverkündung im März zwar als moralisch verwerflich bezeichnet. Er stelle aber keinen Angriff auf die Menschenwürde dar, der afghanischen Bevölkerung werde das Menschsein nicht abgesprochen, sagte sie.

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Das OLG bemängelte in seiner jetzigen Entscheidung die Lückenhaftigkeit der getroffenen Feststellungen.

Sie erlaubten die rechtliche Bewertung der Vorwürfe gegen den CDU-Politiker nicht.

CDU-Mann tweetet über Messerangriff in Wolmirstedt: Vorwurf der Volksverhetzung

Nach dem Messerangriff in Wolmirstedt setzte Gürth einen rassistischen Tweet ab.
Nach dem Messerangriff in Wolmirstedt setzte Gürth einen rassistischen Tweet ab.  © Thomas Schulz/dpa

Im zweiten Anlauf sollten am Amtsgericht die erforderlichen Feststellungen zu den Gesamtumständen getroffen werden.

Es geht um den Vorwurf der Volksverhetzung nach einem Post Gürths im sozialen Netzwerk X. Nach dem Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt während des Eröffnungsspiels der Fußball-EM im Juni 2024 war auf dem Profil des Politikers unter anderem zu lesen gewesen: "Wir füttern sie durch und dann ermorden sie unschuldige Menschen. Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Der Beitrag wurde später gesperrt.

Das Amtsgericht Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Halle zunächst einen Strafbefehl gegen Gürth verhängt. Der dienstälteste Abgeordnete Sachsen-Anhalts sollte 18.000 Euro zahlen.

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Gürth akzeptierte den Strafbefehl wegen Volksverhetzung nicht, deshalb war es im März zur Hauptverhandlung gekommen.

Titelfoto: Christopher Kissmann/dpa

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