Nach tödlicher Drogenfahrt auf A36: Haftstrafe für Fahrer - Freundin (†37) starb im Auto

Bernburg - Am Dienstag musste sich ein 45-Jähriger nach einem Unfall auf der A36 im September 2024, bei dem seine Beifahrerin (†37) ums Leben kam, vor Gericht verantworten. Jetzt kommt der Mann ins Gefängnis.

Das Auto wurden bei dem Unfall vollständig zerstört.
Das Auto wurden bei dem Unfall vollständig zerstört.  © Screenshot/Instagram/feuerwehr.guesten

Während der Verhandlung sitzt der Mann aus Aschersleben der Mutter seiner verstorbenen Lebensgefährtin beinahe genau gegenüber. Die einzigen Worte, die an diesem Tag von ihm zu hören sind, sind eine Entschuldigung, die er an seine ehemalige Schwiegermutter richtet.

Den Rest der Verhandlung über schweigt der 45-Jährige, der sich wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs zu verantworten hatte und später vom Gericht zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.

Vor beinahe einem Jahr, am 20. September 2024, verursachte der Angeklagte auf der A36 Richtung Bernburg einen folgenschweren Unfall. Der Mann fuhr fast ungebremst mit seinem Skoda auf das Heck eines Lastwagens auf. In weiterer Folge krachte das Auto in eine Leitplanke. Hierbei wurde die 37-jährige Beifahrerin eingeklemmt und verstarb noch an der Unfallstelle.

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Später stellte sich heraus, dass der 45-Jährige den Wagen unter erheblichem Drogen- und Alkoholeinfluss gefahren hatte. Wie die Mitteldeutsche Zeitung berichtet, wurden bei ihm Amphetamine, Methamphetamin, Ketamin und Ecstasy nachgewiesen. Zudem hatte er 0,345 Promille im Blut.

Der Beschuldigte wurde bei dem Unfall selbst schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus nach Halle geflogen werden.

Drei Jahre Haft und 10.000 Euro Schmerzensgeld

Nach der Beweisaufnahme beantragte Staatsanwältin Erlenbach eine dreijährige Freiheitsstrafe. Die Mutter der Verstorbenen, welche von Marian Peter-Bohley vertreten wurde, forderte 6078,39 Euro für die Bestattungskosten sowie 10.000 Euro Schmerzensgeld. Verteidiger Veiko Römer plädierte auf Freispruch.

Das Schöffengericht war jedoch anderer Ansicht und verurteilte den Angeklagten zu drei Jahren Haft sowie zur Zahlung der Bestattungskosten und der 10.000 Euro Schmerzensgeld.

Titelfoto: Screenshot/Instagram/feuerwehr.guesten

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