Sophie (†2) von eigenem Vater in Badewanne verbrüht? Jetzt wird der Fall schon wieder neu aufgerollt

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Von Inga Jahn

Halle (Saale) - Der nach dem Tod seiner zwei Jahre alten Tochter verurteilte Vater und die Oma des Kindes haben gegen die jüngste Entscheidung des Landgerichts Halle Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin des Gerichts auf Anfrage mit.

André G. hat zum wiederholten Mal Revision eingelegt.
André G. hat zum wiederholten Mal Revision eingelegt.  © Sebastian Willnow/dpa

Nun muss sich der Bundesgerichtshof erneut mit dem Fall beschäftigen, sagte sie. Dieser hatte ein erstes Urteil gegen André G. und Nadine E. zuvor zurückgewiesen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, seine Tochter Sophie in einer Badewanne mit heißem Wasser verbrüht zu haben, um ihr eine Lektion zu erteilen, seine Macht zu demonstrieren und auf das Verhalten des Kindes einzuwirken, wie der Staatsanwalt zu Beginn des Prozesses erklärt hatte. Der Vater hatte hingegen behauptet, das Kind lediglich abgeduscht zu haben. 

Das Kind war zwei Tage nach dem Vorfall im Mai 2024 an seinen Verletzungen gestorben. Laut Staatsanwalt hätte das Kind "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" durch Hilfe gerettet werden können.

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In einem zweiten Verfahren hatte das Landgericht Halle den Vater des Kindes noch einmal schuldig gesprochen und wegen fahrlässiger Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Die Großmutter wurde im zweiten Prozess zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. 

Der Bundesgerichtshof hatte das Landgericht vorher angewiesen, in einem neuen Prozess zu klären, ob der Vater vorsätzlich gehandelt hat oder nicht, als sein Kind mit heißem Wasser in Kontakt kam, was zu schweren Verbrühungen und später zum Tod des Kleinkindes führte. Das Verletzungsbild des Mädchens passe nicht zu dem angenommenen Tathergang. 

Das Landgericht Halle hatte den Mann bereits verurteilt.
Das Landgericht Halle hatte den Mann bereits verurteilt.  © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Prozess gegen Mutter des Kindes steht weiter aus

Der Mutter des verstorbenen Kindes hatte die Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Mitschuld vorgeworfen. Sie und die Großmutter des Kindes sollen von den Verletzungen des Mädchens und den möglichen Folgen gewusst, jedoch entschieden haben, keine medizinische Hilfe zu holen. 

Die Mutter sei derzeit immer noch nicht verhandlungsfähig, sagte die Gerichtssprecherin nun. Derzeit sei weiter nicht absehbar, wann die Verhandlung gegen sie geführt wird. Im ersten Prozess wurde sie wie die Großmutter Kirstin G. zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Titelfoto: Sebastian Willnow/dpa

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