Von Kai Heisig
Dessau-Roßlau - Im Prozess gegen zwei Blaulicht-Filmer aus dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld hat die Vorsitzende Richterin am Landgericht Dessau-Roßlau am Donnerstag den Angeklagten einen Strafrahmen im Gegenzug für Geständnisse angeboten. Der sogenannte Verständigungsvorschlag soll die Prozessdauer verkürzen und den Aufwand reduzieren. Die Gespräche dazu werden jedoch nicht öffentlich geführt.
Konkret bot Richterin Uda Schmidt dem 23-jährigen Lucas L. aus Bitterfeld-Wolfen, der 16 Brände zwischen Juni und September 2025 mutmaßlich gelegt haben soll, eine Verurteilung im Strafmaß von vier Jahren und vier Monaten bis vier Jahren und zehn Monaten an.
Der 33-jährige Zörbiger Tom M. würde im Fall einer Zustimmung mit einer Bewährungsstrafe von maximal zwei Jahren sowie mindestens 60 Sozialstunden davonkommen.
Solchen Verständigungen müssen jedoch alle Prozessbeteiligten zustimmen, also neben den Angeklagten auch die zuständige Staatsanwaltschaft. Deshalb wurde der zweite Verhandlungstag kurz nach Beginn erneut unterbrochen, um über den Vorschlag zu beraten.
Rund eine Stunde später erklärten sowohl die Staatsanwältin als auch die Verteidiger der Angeklagten, grundsätzlich offen für eine Verständigung zu sein. Jedoch werde der konkrete Vorschlag des Gerichts von den Beschuldigten abgelehnt.
Hintergrund sei, so der Anwalt des Jüngeren, dass seinem Mandanten mehrere Taten vorgeworfen würden, bei denen er gar nicht am Tatort gewesen sei. "Viele der vorgeworfenen Taten sind nicht bis zum Ende ermittelt. Handyauswertungen, Chatverläufe sowie Kontoauszüge zeigen, dass mein Mandant bei vielen vorgeworfenen Taten gar nicht vor Ort war", so Rechtsanwalt Matthias Natho.
Einige Tatvorwürfe könnten eingestellt werden
Auch der Verteidiger des 33-jährigen Zörbigers äußert sich zu den vorgeworfenen Taten ähnlich. "Zu den Taten, wo er vor Ort war, wird sich mein Mandant einlassen. Das hatten wir bereits angekündigt. Doch zu einigen Punkten in der Anklage war er nicht vor Ort und kann sich daher auch nicht dazu äußern", sagt Anwalt Daniel Trautwein.
Richterin Uda Schmidt stellte bereits in Aussicht, einige der Tatvorwürfe einzustellen, jedoch werde dies nicht viel am angebotenen Strafrahmen ändern. Dafür seien der Schaden der Taten sowie die Gefährdung anderer zu groß gewesen.
Gleichwohl werde es eine Beweisaufnahme mit Zeugenaussagen und einer Berechnung des Gesamtschadens der Brandlegungen geben.
An den zweiten Verhandlungstag schloss sich eine weitere Beratung hinter verschlossenen Türen an. Das Ergebnis soll nun am nächsten Verhandlungstag am 14. April bekannt gegeben werden. Dann soll auch die Zeugenbefragung, unter anderem mit mehreren Polizeibeamten, beginnen.