Zwickau - Nach der Scheidung machte André R. (45) seiner Ex-Frau das Leben zur Hölle. Und ihrem neuen Lebensgefährten gleich mit. Außerdem einer Frau, die seine Avancen nicht erwiderte. Immer und immer wieder. Nachdem er Dutzende Male gegen ein Kontaktverbot verstoßen hatte, wurde der Stalker und Gewalttäter schließlich in U-Haft gesteckt. Seit Donnerstag verhandelt das Amtsgericht Zwickau gegen den ihn.
Die zwölfseitige Anklageschrift gegen André R. beinhaltet unfassbare 53 Fälle. So fuhr der gelernte Lackierer unter anderem auf das Grundstück des neuen Lebensgefährten seiner Ex, beschimpfte ihn auf das Übelste, beschädigte das Gewächshaus und riss die Tomatenpflanzen heraus.
Auch seine Ex-Frau wurde mehrfach von ihm beleidigt - sie hat das Sorgerecht für die beiden Töchter. André bekam von der Justiz ein Kontaktverbot auferlegt, das er allerdings lautstark ignorierte.
Mit seinem Auto soll er häufig am Haus seiner Ex vorbeigefahren, die Musik laut aufgedreht. Mindestens sechs Monate währte der Dauer-Terror laut Anklage.
Vor Gericht berichtete seine Ex-Frau von den Folgen ihrem Martyrium: "Wenn Autos mit lauter Musik kommen, erschrickt man", sagte sie unter Tränen.
Keine Reue vor Gericht
Für vier Wochen mussten sie und ihre Kinder sogar in einer Schutzwohnung Zuflucht suchen. Weil André trotzdem keine Ruhe gab und Kontaktverbote weiter ignorierte, verhängte ein Richter gegen den Terror-Stalker letztlich sogar U-Haft.
Die Tatvorwürfe räumte er am Donnerstag größtenteils ein. Seine Begründung für das Dauer-Stalking: Er habe nicht gewusst, was mit einem Kontaktverbot gemeint sei. Von Reue fehlte allerdings jede Spur. Der Prozess wird fortgesetzt.