Kampfsportler angeklagt: Gerichts-Zoff um 'nen Kieferbruch

Pirna - Glück gehabt. Zoro T. (21) muss nicht in Haft. Der Iraker wurde vom Amtsrichter in Pirna freigesprochen, weil unklar blieb, ob er seinem Bekannten Michaelis S. (21) den Kiefer gebrochen hatte. Damit bleibt ihm der Knast erspart.

Zoro T. (21) bleibt ein freier Mann, steht aber weiterhin unter Bewährung.
Zoro T. (21) bleibt ein freier Mann, steht aber weiterhin unter Bewährung.  © Peter Schulze

Der Reihe nach: Der Kampfsportler (MMA) steht seit Oktober 2020 unter Bewährung, weil er im Januar 2020 eine Radfahrerin (†55) mit einem Benz E320 seines Vaters überfuhr.

Eigentlich durfte er sich nichts mehr zuschulden kommen lassen, um nicht doch noch in den Knast zu müssen.

Nun aber stand er wegen Körperverletzung vorm Richter.

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Jedoch: "Es reicht nicht für eine Verurteilung", so der Jurist nach zwei Prozesstagen. Zoro hatte beteuert: "Ich habe ihn nur geohrfeigt."

Er habe mit Michaelis gestritten, weil der was mit der Ex von Zoro angefangen hatte. Im Gespräch habe Michaelis ihn geschlagen, er aus Notwehr ausgeholt.

"Sie waren ihm überlegen", so der Richter zu Zoro. Doch das mutmaßliche Opfer verstrickte sich in zu viele Widersprüche.

Selbst die Staatsanwältin konstatierte: "Ich glaube weder dem Angeklagten noch dem Geschädigten."

Kurz: Die Justiz konnte nur klären, dass es Zoff gab. Wie genau der Kieferbruch entstand, blieb unklar. Zoro steht weiter unter Bewährung. In Haft muss er aber nicht.

Titelfoto: Peter Schulze

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