Kindesmissbrauch! Volksmusiker will nicht ins Gefängnis
Zwickau - Als Akkordeon-Spieler und Sänger des Duos "Original Vogtlandecho" sorgte Volker R. (60) viele Jahre für gute Laune und derben Humor. Doch der Musiker soll erschütternde Taten begangen haben: Das Amtsgericht Plauen verurteilte ihn wegen sexuellen Kindesmissbrauchs zu anderthalb Jahren Haft - ohne Bewährung, weil er nicht zum ersten Mal übergriffig wurde und einschlägig vorbestraft ist. Dagegen wehrt sich der Vogtländer nun in zweiter Instanz vorm Landgericht Zwickau.
Das Stimmungslied "De Fotz von Zobes" ist nur ein Beispiel für den deftigen Humor des Volksmusik-Duos. Laut Justiz verbreitete Volker R. allerdings nicht nur Freude bei seinen Mitmenschen. Der Musiker soll unter anderem an drei Tagen in den Jahren 2022 und 2023 im Plauener Stadtgebiet sich vor mehreren Kindern entblößt haben, "in der Absicht, sich selbst sexuell zu befriedigen", so das Landgericht Zwickau.
Im Urteil spricht die Kammer von versuchtem schweren sexuellen Missbrauch an Kinder unter 14 - und das mitten in der Innenstadt.
Vor dem Amtsgericht stritt Volker noch sämtliche Handlungen ab. Allerdings schenkte das Gericht den Aussagen der Geschädigten mehr Glauben.
Ob der 60-Jährige die Haftstrafe antreten muss, entscheidet sich im aktuell laufenden Berufungsverfahren. Für das Verfahren sind drei weitere Verhandlungstage vorgesehen. Am 16. November geht es weiter.
Titelfoto: Bildmontage: Stephan Malzdorf, Irving Vacik