Säugling war erst fünf Wochen alt: Schütteltrauma! Eltern vor Gericht

Freiberg - Vati wollte angeblich nur spielen, Mutti schaute zu: Ein Elternpaar musste sich am heutigen Dienstag wegen Kindesmisshandlung beziehungsweise Körperverletzung durch Unterlassung am Amtsgericht Freiberg verantworten.

Alexander D. (39) und Mandy M. (32) vor dem Verhandlungssaal im Amtsgericht Freiberg.
Alexander D. (39) und Mandy M. (32) vor dem Verhandlungssaal im Amtsgericht Freiberg.  © Uwe Meinhold

Durch starke Gewalteinwirkung wurde das betroffene Kind vom Vater mehrfach geschüttelt. Die Folgen waren gefährliche Krampfanfälle und innere Blutungen. Die Mutter schritt aus Angst vor ihrem Partner nicht ein.

Max (Name geändert) war noch ein Säugling und erst fünf Wochen alt, als er beinahe täglich im Liegen geschüttelt wurde. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Vater Alexander D. (39) sein Kind zum Schweigen bringen wollte.

"Ich wollte ihn nie verletzen. Das war alles nur spielerisch gemeint", sagt er selbst. Trotzdem soll Max dabei geweint haben, als er wie ein "Hampelmann" hin und her geschüttelt wurde, so Mutter Mandy M. (32).

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Sie habe gesagt, dass ihr heutiger Ex-Freund damit aufhören solle. Aus Angst vor Gewalt unternahm sie dennoch nichts, sondern lenkte den Verdacht stattdessen auf ihre damals drei Jahre alte Tochter.

Mediziner: "Solche Verletzungen können unbehandelt lebensbedrohlich sein"

Am Amtsgericht Freiberg wurde der Fall verhandelt.
Am Amtsgericht Freiberg wurde der Fall verhandelt.  © Ralph Kunz

Irgendwann kamen schrilles Schreien und Krampfanfälle dazu. Der Kinderarzt schickte den Kleinen in die Klinik. MRT-Untersuchungen brachten innere Blutungen im Kopf ans Tageslicht. Die Diagnose des Rechtsmediziners: Schütteltrauma.

"Solche Verletzungen können unbehandelt lebensbedrohlich sein", so Mediziner Dr. Andreas Engel (39).

Die Eltern räumten nach einem "Deal" (Verfahrensabsprache) alle Vorwürfe ein. Das Verfahren gegen die Mutter wurde laut Vereinbarung gegen eine Auflage von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit eingestellt.

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Vater Alexander D. wurde wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen zu neun Monaten Haft auf Bewährung (Bewährungszeit: zwei Jahre) verurteilt. Dazu muss er eine Geldauflage von 600 Euro zahlen.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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