Schmerzmittel im Döner: Urteil für Giftmischerin gefallen

Zwickau - Beim gemeinsamen Essen hatte Stephanie G. (36) ihrem Stiefvater (64) das starke Schmerzmittel Oxycodon in den Döner gemischt. Danach versuchte sie, seinen Tresor um 35.000 Euro zu erleichtern. Im Mordprozess am Landgericht Zwickau kam sie am Dienstag mit Bewährung davon.

Stephanie G. (36) kam mit Bewährung davon.  © Max Baumberg

"Tut mir leid, wie es gelaufen ist", sagte Stephanie am Dienstag unter Tränen in ihrem letzten Wort. Zuvor hatte ihr Verteidiger Karl-Heinz Augustin eine Einlassung im Namen seiner Mandantin verlesen. Darin gab sie an, im Jahr 2022 unter Depressionen gelitten zu haben. Überdies hatte die Sozialarbeiterin Spielschulden angehäuft. Zudem hatte sie kein Geld für einen Hauskauf.

An dem Tattag hatte Stephanie laut eigener Aussage das Schmerzmittel Oxycodon zerkleinert und in den Döner gemischt, weil dies die Wirkung noch erhöhe.

Nachdem sie ins Schlafzimmer gegangen war, den Tresor jedoch nicht öffnen konnte, ging sie aus dem Haus, ohne sich weiter um ihren vergifteten Stiefvater zu kümmern. "Ich wollte ihn nicht ernsthaft verletzen", ließ Stephanie durch ihren Anwalt mitteilen.

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Oxycodon ist ein starkes Schmerzmittel. (Symbolfoto)  © 123RF/backyardproduction
Die Angeklagte versetzte den Döner mit Oxycodon. (Symbolfoto)  © picture alliance/dpa

Angeklagte muss ihrem Stiefvater 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen

Die Kammer um Richter Jörg Burmeister (53) sah keinen Mordversuch.  © Max Baumberg

Für den Fall des Geständnisses stellte das Gericht der Angeklagten eine Bewährungsstrafe in Aussicht. Letztlich wurde die Mutter zweier Kinder nicht wegen eines Mordversuchs, sondern "nur" wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Haft wurde auf Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit dabei auf vier Jahre festgelegt. Außerdem muss sie ihrem Stiefvater 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

Weil in den Dönerresten sowie in einer Haarprobe des Opfers zwar Oxycodon, aber keine genau bestimmbare Menge festgestellt werden konnte, sah das Gericht vom Anklagepunkt des Mordversuches ab.

Sie hatte das Oxycodon laut Urteil also in den Döner gemischt, "um ihn schläfrig zu machen, ihn vielleicht bewusstlos zu machen, aber nicht, um ihn zu töten", so Richter Jörg Burmeister (53).

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