Schockierende Betrugs-Anklage: Vogtländerin zockte wohl Toten im Pflegeheim ab

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Auerbach/V. - Annette G. (52) hat einiges auf dem Kerbholz. Als Mitarbeiterin in einem Pflegeheim soll sie das Sparbuch im Wert von 81.000 Euro einem toten Patienten abgenommen haben. Dazu gesellen sich noch weitere Betrügereien. Am Donnerstag sollte der Prozess am Amtsgericht Auerbach (Vogtland) stattfinden. Problem: Die Angeklagte fehlte.

Auf dem Sparbuch des verstorbenen Patienten waren 81 000 Euro (Symbolfoto).
Auf dem Sparbuch des verstorbenen Patienten waren 81 000 Euro (Symbolfoto).  © 123RF/kehli

Die Liste der Anklagepunkte, die Richter Helmut Böhmer (59) in Abwesenheit von Annette G. verlas, ist lang. So soll sie zum Beispiel eine Goldkette im Wert von 1050 Euro im Internet angeboten und dem Käufer lediglich einen leeren Karton gesendet haben.

Dann soll sie einen Kaufvertrag für ein Grundstück abgeschlossen haben, ohne den Betrag zahlen zu können.

Am dreistesten jedoch: In einem Pflegeheim im Vogtland habe Annette das Sparbuch eines Mannes an sich genommen, der kurz zuvor verstorben war. Wert: 81.000 Euro.

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Hinzu kommen weitere Betrugshandlungen, wie die Anmietung einer Wohnung - für die bis zur Zwangsräumung niemand Miete zahlte.

Annette G. (52) soll als Pflegerin einen toten Patienten bestohlen haben (Symbolfoto).
Annette G. (52) soll als Pflegerin einen toten Patienten bestohlen haben (Symbolfoto).  © 123RF/piksel

Zweimal erschien Annette G. krankheitsbedingt nicht vor Gericht

Richter Helmut Böhmer (59) beantragte, dass die abwesende Angeklagte das nächste Mal vorgeführt wird.
Richter Helmut Böhmer (59) beantragte, dass die abwesende Angeklagte das nächste Mal vorgeführt wird.  © Robert Preuße

Bereits zweimal sollte die Hauptverhandlung am Amtsgericht Auerbach stattfinden - zweimal erschien Annette G. krankheitsbedingt nicht. Das Merkwürdige: Sie entschuldigte sich immer am Vortag der Hauptverhandlung oder am Tag der Verhandlung selbst.

Das gleiche Schema erfolgte am Donnerstag: "Ich kann den Termin wieder beim Gericht nicht wahrnehmen. Ich bin erkrankt mit Ansteckungsgefahr", so das Schreiben von Annette G. an die Kanzlei ihres Anwaltes. Ein Attest fehlte jedoch.

Der Anklage reichte es damit: "Sie hat die Verhandlungsunfähigkeit dem Gericht nachzuweisen. Und das hat sie nicht gemacht", so die Staatsanwaltschaft. Dem schloss sich Richter Helmut Böhmer (59) an, sodass die mutmaßliche Betrügerin beim nächsten Mal polizeilich vorgeführt wird.

Titelfoto: Bildmontage: 123RF/piksel, 123RF/kehli

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