Sachsens Raser-Minister verurteilt: Conrad Clemens muss auf die Bremse treten

Weißwasser - Schuldig! Am Dienstag verurteilte das Amtsgericht Weißwasser Kultusminister Conrad Clemens (43, CDU) wegen illegalen Kraftfahrzeugrennens und Kennzeichenmissbrauchs. Dabei hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung Freispruch gefordert.

Sachsens Kultusminister Conrad Clemens (43, CDU) ist am Dienstag am Amtsgericht in Weißwasser verurteilt worden.  © Robert Michael/dpa

Eigentlich lagen die Fakten auf dem Tisch: Am 28. September 2023 raste Clemens schon zum zweiten Mal durch Krauschwitz, wurde in der 30er-Zone vor dem Seniorenheim mit 81 Stundenkilometern geblitzt. Das räumte der Politiker bereits ein, zahlte 560 Euro Bußgeld gab seinen Führerschein für zwei Monate ab.

Das Problem: Weil Clemens zuvor Widerspruch gegen das Bußgeld eingelegt hatte, landete die Sache vor Gericht. Amtsrichter Alex Theile (45) sah den Verdacht einer Straftat und so wurde aus dem Ordnungswidrigkeits- ein Strafverfahren.

Gegen den Willen der Staatsanwaltschaft, die das wegen der damals fehlenden Aufhebung der Immunität für rechtswidrig hält.

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Auch die Fahrt selbst hält die Staatsanwältin nicht für eine Straftat: "Eine Gefährdung anzunehmen, weil dort ein 30er-Schild steht, ist nicht zulässig", sagt sie in ihrem Plädoyer.

"Nicht jeder der zu schnell in einen Blitzer reinfährt, muss Angst haben eine Straftat zu begehen." Sie selbst habe am Morgen erst einen Laster mit 120 statt der erlaubten 100 Stundenkilometer überholt. Die Verteidigung stimmt zu: "Die Fahrt stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, aber keine Straftat", so Anwalt Lukas Schefer (32).

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Conrad Clemens zu 60 Tagessätzen zu je 400 Euro verurteilt

In einer 30er-Zone drückte Clemens auf die Tube.  © Thomas Schulz

Doch der Richter sieht das ganz anders, verurteilte Conrad Clemens zu 60 Tagessätzen zu je 400 Euro. Allerdings auf Bewährung. Auflage: Er muss 8500 Euro an den Weißen Ring zahlen und innerhalb eines Jahres an einem Verkehrskurs teilnehmen.

"Wenn jemand mit 81 durch eine 30er-Zone fährt", begründet Theile. "in Höhe einer Seniorenresidenz, in Höhe eines Schwimmbades, in Höhe einer Verkehrsinsel, in Höhe einer Kreuzung, dann wird ein Strafverfahren eingeleitet!"

Nur weil der Blitzer selbst nicht an einer vorschriftsmäßigen Stelle stand, würde er kein Fahrverbot erteilen. "Dass das grob rücksichtslos war, ergab sich aus der Gefahrenstelle", so der Richter. Auch, dass das Tarnkennzeichen nicht für private Fahrten benutzt werden durfte, sah Theile als erwiesen an. Gleichzeitig kündigte der Richter seinen Rückzug aus der Kommunalpolitik an, da ihm als Linken-Politiker eine politische Motivation für das Verfahren unterstellt wurde.

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Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Clemens kündigten Rechtsmittel an: "Ich übernehme die Verantwortung für mein Verhalten und respektiere die sächsische Justiz und den Rechtsstaat", so der Kultusminister. "Und dazu gehört aber auch, dass man gegen ein solches Urteil auch in Berufung gehen kann. Das gehört überprüft und genau das werden wir jetzt auch tun."

Erstmeldung vom 7. Juli 2026, 15.13 Uhr; letzte Aktualisierung um 17.56 Uhr.

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