Wegen fehlender Maske: Richter lässt angeklagten AfD-Politiker nicht ins Gericht

Meißen - Trotz zahlreicher Vorstrafen schafft es wohl kaum jemand, so hartnäckig der Anklagebank auszuweichen wie der Freitaler AfD-Stadtrat Thomas Prinz (50): Weil er einen anderen Prozess mithilfe eines falschen Attests geschwänzt haben soll, sollte am Dienstag eigentlich gegen ihn verhandelt werden. Doch erneut saß Prinz nicht auf der Anklagebank...

AfD-Stadtrat Thomas Prinz (50) hatte mal wieder einen Termin vor dem Meißner Amtsgericht.
AfD-Stadtrat Thomas Prinz (50) hatte mal wieder einen Termin vor dem Meißner Amtsgericht.  © Peter Schulze

Die Maskenpflicht war es, die den Lokalpolitiker nur bis zum Foyer des Meißner Amtsgerichts kommen ließ: Wegen seiner Behinderung bräuchte er keine Maske, so Prinz zum Richter.

Eine entsprechende Befreiung hatte er jedoch nicht. Es fand sich ein Kompromiss: Seine Anwältin verhandelte für ihn ohne seine Anwesenheit.

Auch im Saal ging es wieder um ein Attest: Prinz hatte am 7. März 2019 eine Operation, wurde am 9. März entlassen und bekam am 12. März von seiner Hausärztin attestiert, für mehrere Monate nicht verhandlungsfähig zu sein. Dieses Attest reichte er über seine Anwältin am 26. März ein, der Prozess am 9. April platzte.

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Für Erstaunen sorgten dann Medienberichte, wonach Prinz Ende April in seinem Kleingarten bei Radeberg war. Auch die Teilnahme an AfD-Stammtischen machte die Verhandlungsunfähigkeit wenig glaubhaft.

Die Frage, die das Gericht nun klären muss, ist, ob Prinz das schon beim Attest-Einreichen bewusst war. So weit kam es am gestrigen Dienstag allerdings nicht.

Der Richter wollte erst das Urteil in einem Betrugsverfahren gegen den Stadtrat abwarten. Auch dieses musste schon mehrfach mit Verweis auf die Gesundheit des Politikers vorschoben werden. Der Prozess wurde ausgesetzt.

Titelfoto: Peter Schulze

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