Gericht: Dienstliche SMS müssen in der Freizeit nicht gelesen werden

Kiel - Ein Arbeitnehmer muss keine dienstlichen SMS in der Freizeit lesen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Schleswig-Holstein in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom September 2022.

Das Recht auf Nichterreichbarkeit diene neben dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers dem Persönlichkeitsschutz. (Symbolbild)
Das Recht auf Nichterreichbarkeit diene neben dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers dem Persönlichkeitsschutz. (Symbolbild)  © Michael Kappeler/dpa

In dem Fall ging es um kurzfristige Dienstplanänderungen für einen Notfallsanitäter. Zuvor berichtete "Der Spiegel" über das Urteil. (Az.: 1 Sa 39 öD/22)

Wesentlich geht es um die Frage, ob der Notfallsanitäter in seiner Freizeit auf eine kurzfristige Dienstplanänderung für den Folgetag reagieren musste.

Er war in zwei solcher Fälle telefonisch und per SMS und in einem Fall auch per E-Mail nicht zu erreichen gewesen und meldete sich jeweils wie ursprünglich geplant zu seinen Diensten. Der Arbeitgeber wertete das Verhalten seines Angestellten als unentschuldigtes Fehlen und erteilte ihm zunächst eine Ermahnung und dann eine Abmahnung.

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Der Notfallsanitäter zog vor das Arbeitsgericht (ArbG) und unterlag. In der Berufung entschied das LAG zugunsten des Mannes.

Der Arbeitgeber musste nach Angaben des LAG damit rechnen, dass der Kläger die ihm geschickte SMS erst mit Beginn seines Dienstes zur Kenntnis nahm. Zu diesem Zeitpunkt sei der Kläger verpflichtet, seiner Arbeit nachzugehen und dazu gehöre auch, die in seiner Freizeit bei ihm eingegangenen dienstlichen Nachrichten des Arbeitgebers zu lesen.

Der Kläger habe sich nicht treuwidrig verhalten, urteilte das LAG. Das Recht auf Nichterreichbarkeit diene neben dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers dem Persönlichkeitsschutz.

"Es gehört zu den vornehmsten Persönlichkeitsrechten, dass ein Mensch selbst entscheidet, für wen er/sie in dieser Zeit erreichbar sein will oder nicht."

Titelfoto: Michael Kappeler/dpa

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