Hund "Buddy" im Wald erhängt: Aussagen des Angeklagten werfen Fragen auf

Von Birgitta von Gyldenfeldt

Flensburg - Unter großem öffentlichem Interesse hat am Amtsgericht Flensburg der Prozess gegen einen 38-Jährigen begonnen, der einen kleinen Hund erhängt haben soll.

Der Angeklagte (r.) saß am Mittwoch neben seinem Anwalt, Patrick Schlicker, im Amtsgericht.  © Birgitta von Gyldenfeldt/dpa

Der Angeklagte habe den weißen Pudel-Mischling "Buddy" Ende März des vergangenen Jahres nicht, wie mit seiner Partnerin besprochen, ins Tierheim oder zum Einschläfern gebracht, sondern mit einem dünnen Seil in einem Wald in Flensburg aufgehängt, sagte der Staatsanwalt.

Der so strangulierte kleine Rüde habe Schmerzen und Angst erlitten und sei schließlich gestorben. Der Mann ist wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz angeklagt. 

"Buddys" Besitzerin und der Angeklagte sind ein Paar. Sie wollten laut Staatsanwalt in eine Wohnung umziehen, in der Tiere nicht gehalten werden durften. "Der Angeklagte mochte den Hund zudem nicht", hieß es weiter. Zunächst war für den Prozess ein Verhandlungstag angesetzt.

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Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, er habe den Hund nicht getötet. Er habe ihn zum Einschläfern bringen wollen und dabei einen Bekannten getroffen, der den Hund dann übernommen habe. Die gesamte Entwicklung tue ihm sehr leid. Er bereue es bis heute, den Hund alleine gelassen zu haben. 

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Prozess um erhängten Hund "Buddy": Angeklagter verwickelt sich in Widersprüche

Im April 2025 meldete die Polizei Flensburg, dass ein erhängter Hund in einem Waldstück am Engelsbyer Weg in Flensburg gefunden wurde.  © Polizeidirektion Flensburg

Während seiner Aussage verwickelte sich der Angeklagte mehrfach in Widersprüche. Auch die als Zeugin geladene Hundebesitzerin machte nach Einschätzung der Richterin widersprüchliche Angaben. Zudem nahm der Beziehungsstatus der beiden einen breiten Raum ein.

Sie gaben an, verlobt zu sein. Die Richterin verwies jedoch auf mehrere Unstimmigkeiten und erklärte, sie gehe nach vorläufiger Würdigung nicht von einer Verlobung aus, die ein Zeugnisverweigerungsrecht begründen würde.

Der Rüde konnte trotz des fehlenden Mikrochips rasch identifiziert werden – unter anderem an seiner auffälligen Leine. Er war bereits rund ein Jahr zuvor ins Tierheim gekommen, nachdem die Polizei ihn angebunden in einem Wald bei Flensburg gefunden hatte.

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Nach seinem Tod wurden Spenden gesammelt, um "Buddy" würdevoll zu bestatten. Im Herbst wurde seine Asche nach einer Trauerfeier am Tierheim beigesetzt.

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