Frau mit Messer erstochen: Jetzt drohen dem Ehemann harte Konsequenzen

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Von André Klohn

Süderbrarup - Wegen Mordes an seiner Ehefrau in Süderbrarup (Kreis Schleswig-Flensburg) hat das Landgericht Flensburg einen 53-Jährigen zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt.

Am 1. Dezember 2025 wurde eine 48-jährige Frau in Süderbrarup erstochen.
Am 1. Dezember 2025 wurde eine 48-jährige Frau in Süderbrarup erstochen.  © nordpresse mediendienst/Jasper Hentschel

Laut der mündlichen Urteilsbegründung vom Montag ist die I. Große Strafkammer zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte seine von ihm getrennt lebende, 48 Jahre alte Ehefrau aus niedrigen Beweggründen getötet habe, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Damit folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte gefordert, den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren zu verurteilen.

Ein Vertreter der Nebenklage plädierte, den Mann wegen Mordes aus Habgier und aus niedrigen Beweggründen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen.

Nach Mord an Ehefrau in Süderbrarup: Schmerzensgeld angeordnet

Das Landgericht hat den Angeklagten außerdem verurteilt, an die am Verfahren als Nebenkläger beteiligten Adhäsionskläger jeweils Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 beziehungsweise 15.000 Euro zu zahlen. Das Urteil vom Montag ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann dagegen binnen einer Woche Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Nach früheren Polizeiangaben war die 48-Jährige am 1. Dezember erstochen worden. Kurz nach der Tat nahmen Polizisten den Ehemann als Verdächtigen fest. Bei beiden handelt es sich um türkische Staatsbürger. Per Notruf waren die Einsatzkräfte zu einer durch ein Messer verletzten Frau in eine Wohnung gerufen worden. Eine Reanimation blieb erfolglos.

Titelfoto: nordpresse mediendienst/Jasper Hentschel

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