Datenschutzbeauftragte klagt gegen Staatsanwaltschaft: Das ist der Grund
Kiel - Das Landgericht verhandelt am Montag (9.30 Uhr) über eine Klage der Landesdatenschutzbeauftragten Marit Hansen (54) gegen die Staatsanwaltschaft Kiel.

Hansen wirft der Behörde Datenschutzverletzungen vor und fordert Schadensersatz. Die Staatsanwaltschaft habe schutzwürdige Inhalte aus der Ermittlungsakte eines früheren Verfahrens gegen sie weitergegeben.
Ihrem Anwalt zufolge geschah dies im Rahmen einer Akteneinsicht, die die Staatsanwaltschaft in einem anderen Verfahren genau der Person gewährt habe, die zuvor mit Vorwürfen ein Verfahren gegen Hansen ausgelöst hatte.
Dieses wurde 2019 ohne Tat- und Schuldnachweis eingestellt. Es ging damals um die Verwendung von Fördergeldern.
Die Informationen waren auch an Fraktionen im Kieler Landtag versandt worden, als Hansen für eine zweite Amtszeit als Landesbeauftragte für Datenschutz kandidierte.
Sie hatte nach Einreichung ihrer Klage im Herbst 2021 erklärt, die Staatsanwaltschaft habe rufschädigende Inhalte über sie ohne Schutzvorkehrungen gegen Missbrauch herausgegeben, die dann weiterverteilt wurden.
Dies war nach Hansens Überzeugung rechtswidrig. Eine Entscheidung des Gerichts wird am Montag noch nicht erwartet.
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