SEK-Einsatz im Norden: Mann drohte mit Bombenanschlag auf NATO-Übung!

Kiel/Stendal - Irre! Am 18. November 2024 lieferte sich ein damals 29-jähriger Mann eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei durch Norddeutschland, drohte mit Sprengstoff. Wie erst jetzt bekannt wurde, war es nicht der erste Vorfall dieser Art.

Ab Montag muss sich ein Mann vor Gericht verantworten, der am 18. November für einen SEK-Einsatz in Kiel gesorgt hatte. (Symbolfoto)  © Roberto Pfeil/dpa

Der Mann muss sich ab kommendem Montag vor dem Landgericht Kiel verantworten. Der Anklagevorwurf lautet: Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten.

Die Vorwürfe beziehen sich zum einen auf die Geschehnisse vom 18. November, zum anderen auf einen Vorfall, der sich bereits am 10. April 2024 ereignet haben soll.

Laut Mitteilung der Staatsanwaltschaft Kiel soll der Mann an diesem besagten Tag mit einem geklauten Traktor zu einem Flugplatz nach Stendal (Sachsen-Anhalt) gefahren sein, wo zu diesem Zeitpunkt eine Übung der NATO stattfand.

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Vor Ort soll der Angeklagte mit der Detonation einer angeblichen Sprengstoffweste gedroht haben! Nach seiner Festnahme soll er zudem einen Polizisten mit einer Schere angegriffen haben. Der Beamte blieb unverletzt.

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Angeklagter klaute Rettungswagen und wollte Polizistin als Geisel

Der damals 29-Jährige klaute in Hamburg einen Rettungswagen und lieferte sich eine wilde Verfolgungsjagd mit der Polizei.  © HamburgNews

Bisher war immer nur über die Vorfälle am 18. November berichtet worden: Der Mann klaute am frühen Morgen gegen 1.15 Uhr in Hamburg einen Rettungswagen und flüchtete vor der Polizei bis in die schleswig-holsteinische Landeshauptstadt Kiel.

Dort soll der Angeklagte eine unbewaffnete Polizistin als Geisel gefordert haben. Zudem habe er damit gedroht, sich im Falle einer Festnahme mit Sprengstoff in die Luft zu jagen.

Erst gegen 4.15 Uhr gelang Spezialeinsatzkräften (SEK) schließlich die Festnahme des Mannes. Er kam zunächst in ein Krankenhaus und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

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Die Staatsanwaltschaft wies abschließend ausdrücklich darauf hin, dass der Angeklagte bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten hat.

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