Quadratisch, praktisch, zu ähnlich? Ritter Sport verliert vor Gericht
Von Julian Weber
Stuttgart - Durch einen Haferriegel sah Ritter Sport seine Markenrechte verletzt und verklagte eine Mannheimer Firma. Nun hat der Schokohersteller eine Schlappe kassiert.
Die zuständige Kammer des Landgerichts Stuttgart wies die Klage des Schokoladenherstellers ab. "Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer.
Der Schokohersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch hatte geklagt, weil er durch den Riegel der Firma Wacker seine geschützte dreidimensionale Marke bedroht sah.
Ritter Sport forderte nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die Mannheimer die bislang verwendete Verpackung nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen sollen. In früheren Fällen – unter anderem in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka – hatte das Unternehmen seine Formmarke erfolgreich durchgesetzt.
Wacker ist ein kleines Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitern. Die Verpackung des quadratischen Haferriegels ist nach eigenen Angaben von der Mannheimer Innenstadt inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist.
Sie erinnert aber auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel - obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger sind.
Die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits während der mündlichen Verhandlung angekündigt, den Rechtsstreit im Fall einer Niederlage fortsetzen zu wollen. Ob der Schokohersteller tatsächlich Rechtsmittel einlegen wird, war zunächst nicht bekannt.
Titelfoto: Bildmontage: Uwe Anspach/dpa
