93-Jährige in Pflegeheim getötet: 20-Jähriger muss vors Gericht
Von Katrin Zeiß
Alles in Kürze
- 93-Jährige in Pflegeheim getötet
- 20-Jähriger Pflegehelfer verdächtigt
- Totschlagvorwurf durch Staatsanwaltschaft
- Angeklagter schweigt zum Prozessauftakt
- Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren möglich
Erfurt/Gotha - Eine 93-Jährige wird in einem Pflegeheim in Gotha getötet. Verdächtigt wird ein 20-Jähriger, der dort als Pflegehelfer gearbeitet hat.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann Totschlag vor. Er soll die bettlägerige Seniorin im Juli 2024 in ihrem Zimmer erwürgt oder erdrosselt haben, wie aus der zum Prozessauftakt von Staatsanwalt Patrick Greyer verlesenen Anklage hervorgeht.
Demnach war der Pflegehelfer an dem Tag in das Zimmer der Frau gegangen, um sie zu windeln. Anschließend habe er anderen Pflegekräften den Tod der Frau mitgeteilt – nicht aber, dass er etwas damit zu tun habe. Bei einer von der Staatsanwaltschaft angeordneten Obduktion sei schließlich Gewalteinwirkung festgestellt worden.
Auf Totschlag steht laut Gericht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.
Wegen des Alters des Angeklagten, der zum Tatzeitpunkt 19 Jahre, also Heranwachsender war, könne aber auch eine Jugendstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren in Betracht kommen.
Angeklagte schweigt zum Prozessauftakt

Zum Prozessauftakt äußerte sich der Angeklagte, der inzwischen nicht mehr in dem Pflegeheim arbeitet und arbeitslos ist, nicht zu den Vorwürfen – auch dann nicht, als der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel davon sprach, dass nach dem Inhalt der Akten in dem Fall viel dafür spreche, dass der junge Mann verantwortlich für den Tod der Frau sei.
So soll er eine Kollegin, die zu dem Zeitpunkt in das Zimmer kommen wollte, nicht hineingelassen haben. Nach dem Verlassen des Zimmers habe er mitgeteilt, dass die alte Frau nicht mehr lebe.
Der Richter sprach den Angeklagten, der nach einem Job in einer Fleischerei seit Ende 2023 als Seiteneinsteiger in dem Pflegeheim arbeitete, auf viele Probleme in dessen Entwicklung an.
Er sei verhaltensauffällig gewesen, deswegen medikamentös behandelt worden, auch mit Gewalt aufgefallen und habe eine intensivtherapeutische Wohngruppe verlassen müssen.
Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa