Gewalt bei Sex-Treffen mit schweren Verletzungen: Gericht muss Strafhöhe neu festlegen

Von Marie-Hélèn Frech

Gera - Aus einem verabredeten Sex-Date wurde eine gewalttätige Attacke. Nun muss sich das Landgericht Gera erneut damit beschäftigen.

Der junge Mann war zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Nun muss die Strafhöhe neu festgelegt werden. (Archivbild)  © Annett Gehler/dpa

Der Bundesgerichtshof hat ein früheres Urteil dazu auf Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft in Teilen aufgehoben. Das geht aus einer nun bekannt gewordenen BGH-Entscheidung von August hervor.

Der eigentliche Schuldspruch hat auch nach Prüfung des BGH Bestand. Allerdings muss eine andere Kammer des Gerichts die Strafhöhe neu festlegen.

Aus Sicht des BGH hatte die vorige Kammer beim Urteil zu Unrecht den Strafrahmen verschoben.

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Im Juli vor einem Jahr war der damals 25-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

In der ursprünglichen Anklage war es um den Vorwurf des versuchten Mordes gegangen. 

Hintergrund war ein Treffen Ende Januar 2025, bei dem der Mann einen anderen angegriffen und ihm schwere Verletzungen zugefügt haben soll. Beide Männer hatten sich zuvor über eine Internetplattform zum Sex verabredet.

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Beim damaligen Prozessauftakt hatte der Rumäne angegeben, heterosexuell zu sein und geglaubt zu haben, sich mit einer Frau verabredet zu haben. Er gab auch an, vom Opfer bedrängt worden zu sein.

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