Junge Frau stirbt durch illegales Autorennen: War es Mord oder fahrlässige Tötung?
Von Marie-Hélèn Frech, Christian Rüdiger
Gera - Bei einem gefährlichen Überholmanöver eines Autofahrers im Jahr 2024 kommt eine 21-Jährige ums Leben. Der Fall beschäftigt nun erneut das Landgericht Gera.
Der heute 26-Jährige war im Mai 2025 unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes in Tateinheit mit einem illegalen Autorennen mit Todesfolge zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf fahrlässige Tötung plädiert.
Gegen das Urteil legte der Mann Revision ein. Der Bundesgerichtshof hob es in Teilen auf. Laut den Karlsruher Richtern sei nicht eindeutig erwiesen, "ob der Angeklagte seinen Tötungsvorsatz schon zu einem Zeitpunkt fasste, als der Unfall noch vermeidbar war".
Dies sei entscheidend für die Frage, ob es sich um eine vorsätzliche Tat wie Mord oder um fahrlässige Tötung gehandelt habe. Die wesentlichen Feststellungen zum Unfallgeschehen ließ der Bundesgerichtshof aber bestehen.
Demnach hatte der Angeklagte bei dem verbotenen Rennen nahe Oberoppurg (Saale-Orla-Kreis) auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Auto einer 21-Jährigen verursacht.
Junge Frau starb noch am Unfallort
Zeugen konnten die junge Frau noch aus dem brennenden Autowrack bergen. Wegen ihrer Verletzungen habe keine Aussicht mehr auf eine Reanimation bestanden. Die Fahrerin sei noch am Unfallort gestorben, hieß es in einem verlesenen Aktenauszug.
Wie im ersten Prozess sind die Eltern der Verstorbenen und der damalige Mitfahrer des Angeklagten als Nebenkläger beteiligt. Der Mitfahrer wurde bei dem Unfall schwer verletzt, musste notoperiert werden und sich weiteren Eingriffen unterziehen. Sein Mandant werde zum Auftakt keine Angaben zur Sache machen, sagte der Verteidiger des Angeklagten.
Titelfoto: Bodo Schackow/dpa
