Prozess nach tödlichem Armbrust-Schuss: Zeugin kann sich kaum erinnern!

Von Annett Gehler

Erfurt - Im Prozess um einen tödlichen Streit mit einer Armbrust ist die Vernehmung der zum Tatzeitpunkt anwesenden Zeugin fortgesetzt worden.

Eine Armbrust liegt auf einem Tisch im Landgericht Erfurt. (Archivbild)  © Annett Gehler/dpa

Sie konnte sich vor dem Landgericht Erfurt jedoch weiterhin kaum an das Geschehene erinnern und gab an, aufgrund ihrer psychischen Verfassung nervös zu sein.

Mit den Plädoyers ist wahrscheinlich erst an diesem Donnerstag zu rechnen. In dem Verfahren ist ein 25-Jähriger wegen Totschlags angeklagt.

Der frühere Vereinssportschütze soll im November vergangenen Jahres auf seinem Gartengrundstück in Plaue (Ilm-Kreis) im Streit einen tödlichen Schuss mit einer Armbrust auf einen Mann abgegeben haben.

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Das Opfer hat den Angeklagten laut Staatsanwaltschaft zuvor bedroht. Der 25-Jährige gab an, er wisse nicht, wie das habe passieren können. Er habe an dem Abend mehr Alkohol als üblich getrunken.

Laut seiner Aussage und der Staatsanwaltschaft hat das spätere Opfer zunächst die Zeugin mit einer Axt bedroht.

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Der Angeklagte sei dazwischengegangen und habe den Angreifer weggeschickt. Dieser sei später wiedergekommen und habe ihn mit einem Vorschlaghammer bedroht. Der Angeklagte soll daraufhin zwei Schüsse mit der Armbrust abgegeben haben. Der erste Pfeil traf den Mann ins Bein, der zweite in den Brustkorb.

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