Tödlicher Armbrust-Schuss - "Wollte ihn nicht umbringen, es ist irgendwie passiert"

Von Marie-Helen Frech

Erfurt - In der Verhandlung um einen tödlichen Streit mit einer Armbrust hat der Angeklagte die Schüsse auf das Opfer eingeräumt.

Eine Armbrust liegt auf einem Tisch im Landgericht Erfurt. (Archivfoto)
Eine Armbrust liegt auf einem Tisch im Landgericht Erfurt. (Archivfoto)  © Annett Gehler/dpa

"Ich wollte ihn nicht umbringen, aber es ist irgendwie passiert und ich bereue es auch", sagte der 25-Jährige bei seiner Einlassung vor dem Landgericht Erfurt, wo er wegen Totschlags angeklagt ist.

Er wisse nicht, wie es habe passieren können. Er habe an dem Abend mehr Alkohol als üblich getrunken, es sei dunkel gewesen und er könne sich nicht mehr allzu gut an die Tat erinnern.

Den Ablauf der Tatnacht beschrieb der junge Mann ruhig und sachlich: Er habe mit dem späteren Opfer an einem Abend im November vor einem Jahr bei sich, auf einem Gartengrundstück in Plaue (Ilm-Kreis), zunächst Bier getrunken. Dann seien die beiden in Streit geraten.

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Daraufhin habe das spätere Opfer einen ebenfalls anwesenden Freund mit einer Axt bedroht, sagte der Angeklagte. Er sei dazwischengegangen, habe den Angreifer weggeschickt.

Der 30-Jährige sei später wiedergekommen, habe ihn mit einem Vorschlaghammer bedroht. Aus Angst habe der frühere Vereinssportschütze eine Armbrust geholt, auf den Kontrahenten geschossen und ihn in das Bein getroffen.

Zweiter Schuss traf in den Brustkorb

Der 25-Jährige sagte bei seiner Einlassung vor dem Landgericht Erfurt, wo er wegen Totschlags angeklagt ist: "Ich wollte ihn nicht umbringen, aber es ist irgendwie passiert und ich bereue es auch." (Archivfoto)
Der 25-Jährige sagte bei seiner Einlassung vor dem Landgericht Erfurt, wo er wegen Totschlags angeklagt ist: "Ich wollte ihn nicht umbringen, aber es ist irgendwie passiert und ich bereue es auch." (Archivfoto)  © Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa

Der 30-Jährige sei mit seinem Auto vom Grundstück gefahren, habe aber auf einem Feldweg gestoppt und nach seinem auf dem Grundstück befindlichen Vorschlaghammer geschrien.

Mit der Armbrust sei er in Richtung des Kontrahenten gegangen und habe ihm den Hammer hingeworfen. Das Opfer habe den Hammer im Kofferraum verstaut, aber erneut "gepöbelt", so der Angeklagte. Er habe ihm immer wieder zugerufen, dass er gehen solle. Dann habe er geschossen. Der Pfeil traf den anderen Mann in den Brustkorb. Er habe versucht, zu helfen und einen Notruf abgesetzt. Doch das Opfer starb.

Die an dem Abend anwesende Person war als Zeugin geladen. Die Frau betonte von Anfang an, sich kaum an die Ereignisse erinnern zu können und sich nicht wirklich imstande für eine Aussage zu sehen.

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Deutlich nervös und aufgewühlt bestätigte sie aber auf Nachfragen grob, dass das Opfer sie bedroht und der Angeklagte sie geschützt habe. Sie gab an, sich an beide Schüsse zu erinnern - allerdings sei der zweite gefallen, als der 30-Jährige in das Auto habe steigen wollen.

Auch laut Staatsanwaltschaft traf der zweite Schuss den 30-Jährigen, als dieser bereits in das Auto einsteigen wollte. Der Angeklagte sitzt derzeit in Untersuchungshaft.

Erstmeldung am 4. Juni, um 13.12 Uhr, aktualisiert um 16.13 Uhr

Titelfoto: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Annett Gehler/dpa/Montage

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